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Kreis Viersen: Bistum will Pfarrer entlasten

VON CHRISTIAN HEIDRICH - zuletzt aktualisiert: 10.12.2009

Kreis Viersen (RPO). Im Bistum Aachen wird es mit Bildung der Kirchengemeindeverbände zum 1. Januar 2010 ein neues Berufsbild geben: den Koordinator in der Verwaltung. Er soll Pfarrer von seelsorgefremden Aufgaben entlasten.

Info

Struktur ab 2010

71 GdG Hinter der Abkürzungen verbergen sich die 71 Gemeinschaften der Gemeinden. Dieser Zusammenschluss von Gemeinden ist die Ebene, auf der künftig unter Beteiligung des so genannten GdG-Rates über die Seelsorge und das kirchliche Handeln vor Ort entschieden wird

Rechtsträger der GdG ist – wenn selbstständige Pfarren kooperieren – entweder ein Kirchengemeindeverband oder – wenn alle bislang selbstständigen Pfarren in einer GdG zu einer Pfarre fusioniert wurden – eine Pfarre. Der Rechtsträger ist Betriebs- und Anstellungsträger der kirchengemeindlichen Einrichtungen wie Kindergärten oder Jugendheime und des Kirchenpersonals

Entscheidendes Organ des Kirchengemeindeverbandes ist die Verbandsversammlung, die vom Vorsitzenden, der immer ein Pfarrer sein muss, geleitet wird

Das neue Berufsbild ist bundesweit in der katholischen Kirche einmalig: der Koordinator in der Verwaltung. Er soll zum Beispiel in einem Kirchengemeindeverband den Verbandsvorsitzenden, der laut Staatskirchenrecht immer ein Pfarrer sein muss, entlasten und Beschlüsse der Verbandsversammlung in Personal-, Finanz- und Liegenschaftsangelegenheiten vorbereiten und umsetzen. Vereinfacht ausgedrückt hat er die Funktion eines Kirchengemeindeverbands-Geschäftsführers, der im Auftrag des Verbandsvorsitzenden und der Verbandsversammlung handelt und diese bei den Dienstgeberfunktionen entlastet.

Standards erarbeitet

Zum Monatsbeginn hat das Bischöfliche Generalvikariat in Aachen eine Broschüre zum Berufsbild des Koordinators in der Verwaltung veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass die Pfarren den Wunsch an die Bistumsleitung herangetragen haben, eine professionelle Unterstützung der Kirchengemeindeverbände und der vereinigten Pfarren auf Ebene der Gemeinschaft der Gemeinden (GdG) in der Verwaltung zu bekommen. Generalvikar Manfred von Holtum hat Rahmenbedingungen für die Berufsgruppe der Koordinatoren und Standards erarbeiten lassen, nach denen sie tätig sein sollen.

Die künftigen Kirchengemeindeverbände sind nicht verpflichtet, solche Koordinatoren zu beschäftigen, zumal sie es nach den Vorgaben des Bistums sind, die für die Kosten der neuen Stellen alleine aufkommen müssen. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage sieht sich die Diözese nicht in der Lage, die neuen Stellen mitzufinanzieren.

An der Aussage des Bistums, sich nicht an den Kosten für die Koordinatoren zu beteiligen, gibt es Kritik. Einer, der das für falsch hält, ist Thomas Nellen aus Vorst, Mitglied im Vorstand des Diözesanrates der Katholiken im Bistum Aachen. Er begüßt ausdrücklich die Einrichtung von Koordinatorenstellen. Nach seiner persönlichen Auffassung ist es aber an der Zeit, den Stellenplan des Bistums genauer zu fassen. Wenn ein Pfarrer Leitungsfunktionen wahrzunehmen habe, müsse dieser Leitungsanteil seiner Aufgabe genauer beziffert werden. In dem Umfang, wie er Leitungsaufgaben wahrzunehmen habe, stehe er dann nicht für Seelsorgeaufgaben zur Verfügung, die die eigentlichen Aufgaben des Priesters seien.

Wenn das Bistum Priester von seelsorgefremden Leistungen entlaste, müsse es aber auch Personal mitfinanzieren, das die seelsorgefremden Aufgaben der Pfarrer – soweit es die gesetzlichen Vorgaben erlauben – übernehme, meint Nellen. Dazu zählt er auch die Koordinatoren, die nach seiner Auffassung die Funktion kaufmännischer Leiter haben sollten. Wegen der künftig weiter sinkenden Priesterzahl werde für das Bistum Geld frei, mit dem es die Koordinatorenstellen mitfinanzieren könne, meint Nellen.

Nicht verhandelbar

Die Position, dass das Bistum sich nicht an der Finanzierung der Koordinatorenstellen beteiligt, sei nicht verhandelbar, sagt Bistumssprecher Franz Kretschmann. Allerdings bietet das Generalvikariat an, Kirchengemeindeverbände oder Pfarren bei der Einrichtung einer entsprechenden Stelle zu unterstützen.

Quelle: RP

 
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