Kreis Viersen: Blauzungenkrankheit: drei Bestände betroffen
zuletzt aktualisiert: 25.08.2007Kreis Viersen (RPO). Drei Fälle der Blauzungenkrankheit sind in den vergangenen Tagen im Kreis Viersen festgestellt worden. Betroffen sind ein Rinderbestand, ein Schafbestand sowie eine Rinder- und Schafhaltung, teilte die Pressestelle des Kreises Viersen gestern mit. „Die Blauzungenkrankheit ist eine reine Virusinfektion der Wiederkäuer. Für Menschen besteht keine Gefahr“, sagte Dr. Helmut Theißen, Leiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes des Kreises Viersen. Auch Fleisch und Milchprodukte können ohne Bedenken konsumiert werden.
Zum ersten Mal trat die Tierseuche im vergangenen Jahr in Nordrhein-Westfalen auf. Insgesamt wurden dort 807 Ausbrüche ermittelt, im Kreis Viersen waren es 13. Übertragen wird der Erreger der Blauzungenkrankheit durch eine spezielle Mückenart (Gnitzen). „Aufgrund der derzeitigen Wetterlage ist mit einer starken Vermehrung dieser Mücken zu rechnen. Rinder-, Schaf- und Ziegenhalter sollten daher ihre Tiere vorbeugend mit Insekten abwehrenden Mitteln, so genannten Repellentien, behandeln lassen“, rät Theißen. Die Blauzungenkrankheit ist anzeigenpflichtig. Schon den Verdacht einer Erkrankung muss der Tierhalter oder Tierarzt dem Veterinäramt sofort melden.
Die Erkrankung kann bei den Tieren ohne erkennbare Krankheitsanzeichen verlaufen. In einigen Fällen haben sie aber massive Krankheitserscheinungen. Acht bis zehn Tage nach der Infektion steigt die Körpertemperatur. Die Maulschleimhäute erscheinen gerötet und schwellen an. Die Tiere speicheln stark und haben Schaum vor dem Mund. Die Zunge schwillt an, wird blau und infolge der Schwellung kann die Zunge aus dem Maul heraushängen. Im weiteren Verlauf der Krankheit zeigen sich Erosionen (Geschwüre) am so genannten Flotzmaul zwischen Naseneingang und Oberlippe und der Nasenschleimhaut. Es kommt zu eitrigem Nasenausfluss. Für die Tiere mit diesen massiven klinischen Erscheinungen kann die Infektion oft tödlich enden. In diesen Fällen sollte auch eine Einschläferung in Erwägung gezogen werden.
Informationen beim Veterinäramt unter Ruf (02162) 391 311, -1312 oder -1314 sowie über die Internetseite www.kreis-viersen.de
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