Kreis Viersen: Das ist an Karfreitag verboten
VON ANDREAS GRUHN - zuletzt aktualisiert: 20.03.2008Kreis Viersen (RPO). Keine Fußballspiele, keine Musik und kein Tanz: Am Freitag ruht fast das gesamte öffentliche Leben in den Städten und Gemeinden. Denn der Karfreitag ist ein stiller Feiertag. Und an solchen Tagen ist fast alles verboten. Wir sagen, was.
Karfreitag ist ein Feiertag, da muss man doch auch feiern dürfen. Wenn Sie mit diesem Argument Polizei oder Ordnungsamt davon überzeugen möchten, ihre Privatparty zu genehmigen, dann dürfte der Schuss nach hinten losgehen. Feiertag ja, aber ein stiller Feiertag. Also mehr ein feierlicher Tag, an dem so gut wie alles verboten ist, was sonst Vergnügen bereitet. Das regelt das Gesetz über die Sonn- und Feiertage (in NRW das Feiertagsgesetz). Was genau alles verboten und was dagegen erlaubt ist, erfahren Sie hier.
Sport Veranstaltungen wie Fußballspiele, Pferderennen, auch Leistungsschauen und ähnliche Veranstaltungen sind verboten. Daher machen auch die Fußball-Bundesligen am Freitag eine Pause. Stattfinden darf der Ostertreff des Kaldenkirchener Reitervereins morgen, 12 bis 17 Uhr, am Weißen Stein (der Sternritt ist ja auch kein Sport).
Fakten zum Karfreitag
Zeiten Sämtliche Verbote gelten von 0 Uhr in der Nacht von Donnerstag auf Freitag bis um 6 Uhr am Samstagmorgen. Diskos, Clubs und Bars machen also in der Nacht von Freitag auf Samstag auch nicht nach Mitternacht auf.
Seltenheit Dadurch, dass Karfreitag bereits am 21. März ist, fallen in diesem Jahr Christi Himmelfahrt und der 1. Mai auf einen Tag. Das letzte Mal war dies 1913 der Fall, das nächste Mal im Jahr 2160.
Spiele Spielhallen und Wettbüros müssen Karfreitag schließen. Auch die gewerbliche Annahme von Wetten ist untersagt. Spielen Kinder im Garten, ist dagegen allerdings nur schwer etwas einzuwenden.
Unterhaltung Ganz schwierig an einem stillen Feiertag. Zirkus, Volksfeste und der Betrieb von Freizeitanlagen, in denen tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden, müssen Pause machen. Musikalische und sonstige Darbietungen sind auch in Gaststätten und Nebenräumen mit Schankbetrieb verboten, ebenso alle anderen öffentlichen Events einschließlich Tanz. Auch nicht-öffentliche Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen dürfen nicht stattfinden. Das Verbot geht soweit, dass sogar Filme nicht öffentlich vorgeführt werden dürfen, die der Kultusminister oder eine von ihm bestimmten Stelle nicht zur Aufführung am Karfreitag freigegeben hat.
Generelles Verbot Zur Gottesdienstzeit (bis 11 Uhr am Vormittag) sind alle Veranstaltungen, Theater, musikalische Aufführungen, Vorträge jeglicher Art (auch ernsten Charakters) grundsätzlich verboten.
Zu Hause In der eigenen Wohnung kann jeder machen, was er will. Allerdings ist eine Party als Ersatz für den entfallenen Diskotheken-Besuch (die schließen müssen) nicht zu empfehlen, da dies auch mit Bußgeld geahndet werden kann.
Gewerbe Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen sind an Karfreitag bis um 6 Uhr am Samstagmorgen verboten. Eine Ausnahme bilden Großmärkte für Wiederverkäufer, also zum Beispiel für Marktbeschicker. Die dürfen bereits um 3 Uhr nachte öffnen.
Strafen Das Bußgeld, das die Stadt bei Verstößen verhängt, richtet sich nach dem jeweiligen Verstoß. Mindestens werden jedoch 200 Euro fällig, was einen Eintrag ins Gewerbezentralregister, ähnlich der Verkehrssünderkartei in Flensburg, nach sich zieht. In den vergangenen Jahren gab es in Mönchengladbach jedoch keine Verstöße.
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