Viersen: Ein Musterschüler in Untersuchungshaft
VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 07.08.2008Viersen (RPO). MÖNCHENGLADBACH Heimtückischen Mord aus niedrigen Beweggründen wirft der Staatsanwalt einem 15 Jahre alten Grevenbroicher vor. Aus verschmähter Liebe habe er damals zum Messer gegriffen, hatte der Angeklagte bereits bei der Polizei erklärt. Die gleichaltrige Realschülerin hatte ihm am Tattag gesagt, sie habe sich „in einen anderen Jungen verliebt“. Da sei er wütend geworden und habe geplant, sie umzubringen. Er holte ein Messer aus der Küche und lockte die Freundin unter einem Vorwand auf eine Trainingsmatte im Keller. Nach einigem Zögern rammte er das Messer in den Bauchraum des arglosen Opfers. Die Schülerin starb noch am gleichen Abend.
Gewaltspiele im Gerichtssaal
Wegen des Alters des Jungen findet der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Nach dem Geständnis des Angeklagten – „ohne Wenn und Aber“, so dessen Verteidiger Lutz F. Bartsch –, standen Zeugen aus dem Umfeld des 15-Jährigen im Mittelpunkt des Prozesses. Außerdem hatte der Anwalt verlangt, im Gerichtssaal Gewaltspiele vorzuführen. Sein Mandant habe monatelang die Schule geschwänzt und sich stattdessen stundenlang am PC so genannte Egoshooter-Spiele angesehen. Diese Gewaltspiele verherrlichten jede Art von Anarchie, ist der Verteidiger überzeugt. Die Kammer erfüllte dessen Wunsch und ließ die Spiele von einem Justizwachtmeister im Saal demonstrieren. Der Schulschwänzer soll sie bis zu 14 Stunden am Tag gespielt haben. Dazu passt die Beobachtung eines Polizisten, der den 15-Jährigen als „merkwürdig gefühlskalt“ erlebt hatte.
Dagegen erinnerte sich ein Sozialarbeiter, der den Angeklagten in der Untersuchungshaft betreut, an einen „Jungen, der in den letzten sechs Monaten einen Entwicklungssprung von zwei Jahren“ gemacht habe. Der frühere und offensichtlich kaum beeinflussbare Schulschwänzer nimmt in der Untersuchungshaft regelmäßig am Unterricht teil. Nach Aussage eines Lehrers ist er ein wahrer Musterschüler, zuverlässig und kontaktfreudig. Der 15-Jährige bemühe sich, „alles richtig zu machen“.
Warum der Angeklagte in der Vergangenheit über längere Zeit der Schule fernbleiben konnte, war offenbar bisher im Jugendkammer-Prozess nicht eindeutig zu klären. Die Mutter soll sich seinerzeit an den Schulleiter der Hauptschule gewandt und um Hilfe gebeten haben. Zwischen Schule und Jugendamt hatte es offenbar Übermittlungsfehler gegeben.
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