Mönchengladbach/Schwalmtal Für neun Jahre hinter Gitter

Mönchengladbach/Schwalmtal · Die Erste Jugendkammer des Mönchengladbacher Landgerichts verkündete gestern die Urteile im Mordfall der Amerner Rentnerin. Die beiden 20 Jahre alten Angeklagten müssen neuneinhalb und achteinhalb Jahre in Haft.

 Einer der Angeklagten - im Bild mit seiner Verteidigerin Viktoria Nagel - war der Polizei schon wegen Laden- und Rollerdiebstahls bekannt. Im Januar, so bekräftigte es gestern das Gericht, tötete er die Frau, die er „Oma“ nannte.

Einer der Angeklagten - im Bild mit seiner Verteidigerin Viktoria Nagel - war der Polizei schon wegen Laden- und Rollerdiebstahls bekannt. Im Januar, so bekräftigte es gestern das Gericht, tötete er die Frau, die er „Oma“ nannte.

Foto: Goch

Schwalmtal Völlig emotionslos reagierten die 20 Jahre alten Schwalmtaler, als Lothar Beckers, der Vorsitzende der Ersten Jugendkammer des Mönchengladbacher Landgerichts, gestern die Urteile verkündete. Die Richter machen die früheren Freunde für den Erstickungstod der 73 Jahre alten Großmutter in Amern verantwortlich. Wegen gemeinschaftlichen Mordes aus Habgier, Raubes mit Todesfolge und gemeinschaftlichen versuchten Wohnungseinbruchs verurteilte die Jugendkammer den Enkel zu einer Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren. Der gleichaltrige Mittäter, der den Tod der Seniorin ebenfalls billigend in Kauf genommen habe, muss für acht Jahre und sechs Monate in die Jugendstrafanstalt.

In einer ausführlichen Urteilsbegründung ging der Kammervorsitzende noch einmal auf die schreckliche Tat der beiden Heranwachsenden ein. Im Prozess hatten sich die gleichaltrigen Angeklagten gegenseitig belastet. Der frühere Freund hatte im Gerichtssaal erklärt, er habe den Enkel beobachtet, als er die Oma würgte. Danach sei sie still gewesen. Der Enkel hatte kaltblütig behauptet, der Freund müsse es gewesen sein. Doch das Gericht machte den Enkel für den Erstickungstod der 73-Jährigen verantwortlich. Schließlich seien unter dem Fingernagel der Getöteten seine DNA-Spuren gefunden worden.

Außerdem hatte der Enkel das Haus in Amern als erster betreten, nachdem die Schwalmtaler nach einem missglückten Einbruchsversuch an der Tür geklingelt hatten. Der Mitangeklagte wurde in die Küche geschickt. Er sollte Tücher zum Knebeln holen. Inzwischen hatte der Enkel die Oma sofort zu Boden gebracht und sie gewürgt, waren die Richter überzeugt. Sie sollte keinesfalls schreien. Tatsächlich rührte sich das Opfer nicht mehr. Er habe ihr doch nur den Mund zugehalten, weil sie nicht schreien sollte, so der Enkel. Doch der Rechtsmediziner hatte erklärt: "Durch einfaches Zuhalten des Mundes ist die Frau keineswegs getötet worden, sondern durch Gewalteinwirkung auf den Hals". Weder der "Liebling der Oma" noch der Mitangeklagte hatten sich damals noch um das Opfer gekümmert. Offensichtlich interessierten sie sich auch nicht dafür, ob die 73-Jährige noch am Leben war oder nicht.

Von Habgier getrieben, hatten sie das Haus durchwühlt und waren mit der Beute verschwunden. Am nächsten Morgen verkauften sie den geraubten Schmuck in Mönchengladbach im Leihhaus für zehn Euro und das erbeutete Notebook für 100 Euro. Nach Ansicht der Mönchengladbacher Richter haben die beiden jungen Männer damals den Tod der schwer kranken Oma billigend in Kauf genommen.

(RPO/dapd)
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