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Viersen: Fußgängerzone: Polizei stellt BMX-Räder sicher

zuletzt aktualisiert: 02.03.2010

Viersen (RPO). Bei einer der routinemäßigen Kontrollen in der Fußgängerzone in Viersen – besonders im Hinblick auf das verbotswidrige Radfahren – bekamen jetzt drei junge Viersener BMX-Fahrer Probleme mit der Polizei: Die drei vierzehn und dreizehn Jahre alten Jungen aus Viersen fuhren nachmittags mit ihren BMX-Rädern offensichtlich ein Rennen durch die stark frequentierten Fußgängerzone. Ein Beamter beobachtete, dass eine ältere Dame nur durch den festen Griff eines Begleiters ein Zusammenstoß mit den Rädern der Kids verhindert werden konnte.

Nicht für den Straßenverkehr geeignet: Bei einer Kontrolle in der Fußgängerzone in Viersen bekamen drei BMX-Fahrer Probleme mit der Polizei.   Foto: RPO
Nicht für den Straßenverkehr geeignet: Bei einer Kontrolle in der Fußgängerzone in Viersen bekamen drei BMX-Fahrer Probleme mit der Polizei. Foto: RPO

Der Polizist stoppte das rasende Trio und führte "ein erzieherisches Gespräch" mit den drei Sportsfreunden, das mit einem Verwarngeld von jeweils 15 Euro für die beiden Vierzehnjährigen hoffentlich eine längere Wirkung erzielt haben dürfte. Danach musste die drei Jungen ihre BMX-Räder bis zur Polizeiwache schieben, wo sie sichergestellt wurden.   "Die Fahrräder waren fern jeglicher Fahrtauglichkeit für den Straßenverkehr. Derartige Räder sind Sportgeräte und entsprechen nicht den Ausrüstungsvorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung", so Polizeisprecherin Antje Heymanns gestern.

"Meistens befindet sich auf diesen Rädern auch ein entsprechender Aufkleber, dass diese Sportgeräte nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden dürfen. Sie dürfen lediglich auf Privatgeländen oder abgeschlossenen BMX-Geländen oder Hallen gefahren werden, auch die Hinfahrt zu so einer Sportstätte ist nicht erlaubt." In dem jüngsten Fall in Viersen gab's zusätzlich noch Arbeit für die Eltern der drei Radler: Sie mussten die Sportgeräte der Kinder auf der Wache abholen.

Antje Heymanns appelliert: "Die Polizei bittet alle Erziehungsberechtigten im Interesse der Sicherheit ihrer Kinder darum, darauf zu achten, dass ihre Sprösslinge nur mit verkehrssicheren und für den Straßenverkehr zugelassenen Rädern unterwegs sind." FRAGE DES TAGES

Quelle: RP

 
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