Viersen: Gefährlicher Kranker muss in die Psychiatrie
VON DIETMAR SCHÖRNER - zuletzt aktualisiert: 13.12.2007Viersen (RPO). Als eine Nordic Walkerin am Abend des 13. Juni über einen Wirtschaftsweg nach Hause ging, kam ihr ein Auto entgegen. Darin saß der geschiedene Mann der sportlichen Frau. Er hielt an, und bedrohte sie mit den Worten: „Du hast mich umgebracht, jetzt bringe ich dich um!“ Mit einem Fleischermesser stach er auf die Frau ein, die sich mit ihren Laufstöcken heftig zur Wehr setzte. Sie hatte enormes Glück, denn sie verletzte sich lediglich an einem Finger. Der Mann gab schließlich auf und flüchtete.
Strafrechtlich schuldunfähig
Gestern saß Friedhelm K. auf der Anklagebank des Krefelder Landgerichts. Bereits die Anklageschrift machte deutlich, dass es sich um einen ungewöhnlichen Fall handelt. Friedhelm K. hat, so erklärte der Staatsanwalt, im Zustand strafrechtlicher Schuldunfähigkeit gehandelt. Der 41-Jährige leidet an einer Psychose aus dem schizophrenen Formenkreis. Zurzeit ist er in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Dort wird er bleiben, denn er wurde zwar freigesprochen, aber per Gerichtsurteil auf Dauer seiner Krankheit in die Psychiatrie eingewiesen.
Als es zu Beginn des Prozesses um Angaben zur Person ging, machte K. in ruhigem Ton konzentriert und scheinbar ganz normal und gelassen Angaben. Als aber der Sachverständige Psychiater vor dem Gericht über die Krankheit des Angeklagten referierte, schlug seine Stimmung um. Er versuchte immer wieder, mit hoher Stimme aufgeregt dazwischen zu reden.
In seinem Wahn geht der schwer kranke Mann davon aus, dass seine ehemalige Frau seit Jahren versucht habe, ihn mit zerriebenen Anti-Baby-Pillen vom Mann zur Frau zu wandeln. Das werde seiner Überzeugung nach mit dem Tod enden.
„Vier Männer in mir hat sie schon kastriert“, hatte K. dem Psychiater gesagt. Auch spüre er schon Veränderungen an seiner Brust. Das Heimtückische an dieser Krankheit ist, dass sie in Schüben auftritt, die jederzeit vollkommen unvermittelt ausgelöst werden können. Dann läuft der Beschuldigte mit Rachedurst herum. Gegen wen sich die Angriffe dann richten, ist absolut nicht voraus zu sehen. K. ist, solange er diese Krankheit hat eine Gefahr für die Allgemeinheit. Er muss unter ständige ärztliche Kontrolle gestellt werden. Alle Prozessbeteiligten waren sich einig, dass die Einweisung unumgänglich war.
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