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Viersen: Genossenschaft bleibt bei Klage

VON ANDREAS REINERS - zuletzt aktualisiert: 28.08.2008

Viersen (RPO). Die Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft (GWG) will die Stadt Viersen verklagen. Die GWG will Häuser im Rahser wärmedämmen, darf es aber wegen der Denkmalsatzung nicht. Ein Bürgerantrag wurde nicht akzeptiert.

Unter Denkmalschutz stehen diese Häuser der Gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft (GWG) an der Nauenstraße im Rahser. Foto: RPO

Die Situation ist verfahren, die Fronten sind klar. Auf der einen Seite steht die Wohnungsgenossenschaft. Sie möchte – ähnlich wie bei ihren Häusern an der Alsenstraße – weitere Wohnhäuser an der Nauenstraße im Rahser wärmedämmen. „Wir wollen die Dächer erneuern und die Fassaden mit einer zehn Zentimeter dicken Wärmedämmung isolieren“, sagt GWG-Vorstand Heinz Fels. Während die neuen Dächer noch zulässig sind, ist eine Fassadendämmung in der von der GWG gewünschten Form nach der Denkmalbereichssatzung fürs Rahser nicht erlaubt.

Keine Wärmedämmung

Info

GWG Stadt Viersen

108 Jahre Die Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Stadt Viersen wurde 1900 gegründet. Sie hat mehr als 1000 Mitglieder und einen Bestand von 519 Wohnungen.

Rahser Die geschützten Häuser im Rahser stammen aus den 1920-er und 1930-er Jahren des vergangenen Jahrhunderts. Das Volumen der anstehenden Modernisierungen allein an Häusern der GWG beziffert diese auf 1,5 Millionen Euro.

Und hier kommt die Stadt ins Spiel. Der Stadtrat hat 1999 die Denkmalsatzung fürs Rahser verabschiedet. Damals galt dies – insbesondere aus Sicht des Denkmalschutzes – als besonderes Ereignis. Bis heute ist die Unterschutzstellung eines ganzen Stadtviertels in der Kreisstadt einmalig. Aber heute erkennen Experten auch die Fallstricke, die in dieser Unterschutzstellung stecken. Denn die Satzung lässt keine Wärmedämmung, wie sie für ältere Bauten sinnvoll wäre, zu. „Wir müssen die Fassaden dämmen, weil sonst zuviel Energie verloren geht“, betont GWG-Vorstandsmitglied Manfred Busch. „Da geht kein Weg dran vorbei. Mit neuen Dächern ist es nicht getan“, ergänzt Fels.

Mit dem Problem steht die GWG nicht allein. Einige private Hauseigentümer haben die gleichen Schwierigkeiten. Auch sie können wegen der Denkmalschutzbestimmungen ihre Häuser nicht ausreichend isolieren.

Die Politik hat das Problem mittlerweile erkannt. GWG-Vorstandsmitglied und CDU-Ratsherr Günter Neumann hat ein verständliches Interesse daran, dass das Thema im Bau- und Planungsausschuss diskutiert wird. Ähnlich sehen es die SPD-Ratsherren Alfons Görgemanns und Jochen Häntsch, die selbst im Rahser wohnen. Die Politiker wissen heute, dass die starken Beschränkungen der Satzung so nicht gewollt sein konnten. Neumann: „Die Satzung ist seinerzeit mit der heißen Nadel gestrickt worden. Erkenntnisse über die Energieeffizienz von Gebäuden, wie man sie heute hat, wurden damals noch nicht berücksichtigt.“

Nachdem die Stadtverwaltung die Modernisierung der GWG-Häuser mit Hinweis auf die Satzung untersagt hat, will die Genossenschaft vors Verwaltungsgericht ziehen. Einen parallel gestellten Bürgerantrag der GWG, die Satzung zu ändern, hat die Stadt mit Verweis auf das Gerichtsverfahren zurückgewiesen.

Ein Verfahren vor Gericht kann zwei bis drei Jahre dauern. GWG-Vorstand Fels: „So lange werden wir die geplante Modernisierung unserer Häuser an der Nauenstraße zurückstellen.“ Der Bau- und Planungsausschuss soll sich in seiner nächsten Sitzung mit dem Thema befassen.

Quelle: RP

 
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