Viersen: Haftstrafe für Wohnungsverwalter
zuletzt aktualisiert: 30.07.2010Viersen (RPO). In seinem Schlusswort entschuldigte sich der Angeklagte (58) "bei allen, die ich enttäuscht habe". Danach verkündete die Erste Strafkammer des Landgerichts das Urteil. Der frühere Verwalter von Wohnungseigentümer-Gemeinschaften erhielt wegen Untreue in 57 Fällen eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten.
Der Angeklagte, der jahrelang als Angestellter tätig war, versagte als selbstständiger Kaufmann. Er übernahm damals nicht nur die Rolle eines Wohnungsverwalters. Er war auch geschäftsführender Gesellschafter einer Vermögensverwaltungs-GmbH. "Ich arbeitete zeitweise für viele Firmen", erinnerte sich der 58-Jährige in seinem Geständnis, das er bereits bei der Polizei abgelegt hatte. Jahrelang bediente er sich aus den Kassen der Eigentümer-Gemeinschaften.
Dann landeten die Gelder entweder auf dem Konto des Verwalters oder einer seiner zahlreichen Firmen. Aber der mit seinen geschäftlichen Aktivitäten offenbar überforderte Mann vergriff sich nicht nur an den Wirtschaftskassen der Wohnungseigentümer. Als Geschäftsführer war er auch für das Spendenkonto eines Sportvereins verantwortlich. Von diesem Konto hob er 6850 Spendengelder ab und verwendete sie für andere Firmenzwecke. Insgesamt soll er mit den Geldschiebereien einen Schaden von 140 000 Euro verursacht haben.
Das Verfahren gegen einen mitangeklagten Polizeibeamten, der gutgläubig Schecks unterzeichnete, hat das Gericht gegen Zahlung einer Geldbuße von 1500 Euro eingestellt. Das jetzige Urteil der Richter enthält eine frühere Freiheitsstrafe wegen ähnlicher Taten und die Geldstrafe aus einem Strafbefehl. Beim Urteil berücksichtigte das Gericht auch die lange Verfahrensdauer, die auf das Konto der Justiz geht. Drei Monate der Haftstrafe gelten deshalb als bereits verbüßt.
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