Kreis Viersen: Jugendschutz im Karneval
VON ANDREAS REINERS - zuletzt aktualisiert: 09.02.2010Kreis Viersen (RPO). Bereits seit Mitte November laufen die Planungen zum Jugendschutz im Karneval beim Kreisjugendamt Viersen auf Hochtouren. Dabei wurden und werden zahlreiche Aktionen umgesetzt. Mitarbeiter sind an tollen Tagen unterwegs.
Konzept für 2011
Bilanz Nach den Karnevalstagen wird das Kreisjugendamt zu einer Auswertungsrunde mit allen Beteiligten im Kreis Viersen einladen, um festzustellen, ob die Maßnahmen des Kreisjugendamtes zu einer Verbesserung der Situation an den Karnevalstagen beigetragen haben. Das Kreisjugendamt wird dazu mit allen Städten und Gemeinden im Zuständigkeitsbereich in Kontakt treten. Die gesammelten Erfahrungen sowie mögliche notwendige Verbesserungen werden in das Konzept für das Jahr 2011 einfließen.
Kontakt Ansprechpartner zu allen Aktionen zum Jugendschutz im Karneval ist der Leiter des Kreisjugendamtes Viersen, Thomas Weber, unter Ruf: 02162 391662.
Die Großrazzia in der Brüggener Diskothek "Brösel's" hatte mit den Aktionen zum Jugendschutz zu Karneval zwar nicht unmittelbar etwas zu tun. Das Ergebnis zeigt aber, wie wichtig der Schutz von Kindern und Jugendlichen ist. Für die bevorstehenden tollen Tage hat das Kreisjugendamt Viersen mehrere Maßnahmen bereits umgesetzt. So wurden alle weiterführenden Schulen im Kreisgebiet angeschrieben und um Unterstützung gebeten. Sie sollen einen vorbereiteten Elternbrief an die Schüler verteilen. Dass die Eltern diesen auch erhalten haben, sollen sie durch ihre Unterschrift bestätigen. "Mit dem Brief erhalten Eltern und Jugendliche wichtige Informationen zum Jugendschutz", berichtet Thomas Weber, Leiter des Kreisjugendamtes Viersen. Unter dem Motto: "Gemeinsam vorbeugen" wird darin auch an die Verantwortung der Eltern appelliert. Sie werden gebeten, darauf zu achten, wohin ihre Kinder gehen, mit wem sie sich treffen und welche Getränke sie mitnehmen.
Kampf gegen Alkohol
Die Kooperation mit den Betreibern von Kiosken, Tankstellen, Gaststätten sowie die Zusammenarbeit mit den Karnevalsvereinen ist ein wichtiges Standbein im Kampf gegen den Alkoholmissbrauch bei Kindern und Jugendlichen. Alle Gewerbetreibenden wurden in einem Brief noch einmal auf die wichtigsten Bestimmungen des Jugendschutzes hingewiesen. So dürfen keine Spirituosen, auch keine Liköre oder Alkopops, und keine Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahre abgegeben werden. Wein, Bier und deren Mixgetränke dürfen erst ab 16 Jahre erworben und getrunken werden. Veranstalter und Gewerbetreibende, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, müssen mit einem Bußgeld rechnen. "Nicht nur die Abgabe von Alkohol ist untersagt, auch der Verzehr darf nicht gestattet werden", so Weber.
In diesem Jahr wird Silvia Buske vom Kreisjugendamt an allen Karnevalstagen bei verschiedenen Veranstaltungen vor Ort sein. Unterstützt wird sie dabei von den Mitarbeitern des Allgemeinen Sozialdienstes des Kreises. Das Kreisjugendamt begleitet folgende Karnevalsaktivitäten: Altweiber (11. Februar): Rathaussturm in Brüggen und Bracht, Lobberich und Waldniel, Kinderkostümfest der Karnevalsgesellschaft "Maak Möt" in Elmpt, sowie das Karnevalstreiben auf dem Alten Markt in Dülken. Samstag (13. Februar): Karnevalsumzug in Bracht. Tulpensonntag (14. Februar): Karnevalsumzüge in Niederkrüchten und Nettetal.
Eltern erhalten Brief
Werden Kinder und Jugendliche alkoholisiert aufgegriffen, schalten die Mitarbeiter des Kreisjugendamtes die Eltern ein. Die Eltern erhalten nach den Karnevalstagen nicht nur einen Elternbrief mit konkreten Hilfsangeboten. "Unsere Mitarbeiter werden die Familien auch aufsuchen und ein Beratungsgespräch führen", kündigt Weber an.
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