Viersen: Löcher beim Datenschutz?
VON JOACHIM NIESSEN - zuletzt aktualisiert: 19.09.2008Viersen (RPO). Die Viersener Arge soll teilweise recht locker mit persönlichen Angaben von Hilfeempfängern umgehen. Das behauptet zumindest die Stadtratsfraktion der Grünen. Sie hat die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
Auf Besuch der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach kann sich das Viersener Beschäftigungs- und Leistungszentrum (BLZ) der Arge Am Schluff einstellen. Der Vorwurf: Verstoß gegen das Datenschutzgesetz. Den erhebt die Fraktionschefin der Grünen, Martina Maaßen.
Die Politikerin hat der Ermittlungsbehörde mit Datum vom 16. September 2008 den Sachverhalt aus ihrer Sicht auf zwei Seiten schriftlich mitgeteilt: Danach werden Arbeitslosengeld-II-Hilfeempfänger, die bei der Arge in Viersen einen Antrag auf Möbel stellen, durch die jeweiligen zuständigen Mitarbeiter an das ehrenamtlich geführte Möbellager in Viersen an der Landwehrstraße verwiesen.
Gebrauchte Möbel
Lager Das Möbellager an der Landwehrstraße 21 in Viersen hilft seit mehr als 20 Jahren Bedürftigen kostenfrei mit gebrauchten Möbeln. Anlieferung Eine Anlieferung kostet für die Empfänger innerhalb des Stadtgebiets 20 Euro, im Kreis 25 Euro.
Unterstützung Die Stadt Viersen unterstützt das Möbellager jährlich mit rund 12 000 Euro. Der Kreis Viersen hat seine Hilfe eingestellt.
„Zur Bearbeitung der Anträge erhält der ehrenamtliche Betreiber des Möbellagers Faxe von den jeweiligen Sachbearbeitern des BLZ Viersen in seine Privatwohnung. Auf diesen Faxen sind die Namen der antragstellenden ALG-II-Hilfeempfänger vermerkt, die Geburtsdaten, die Adressen, die Nummer der Bedarfsgemeinschaften sowie die beantragten Möbelstücke aufgeführt“, beschreibt Maaßen die Situation. Diese Faxe werden – so die Politikerin – anschließend im Möbellager aufbewahrt bis die jeweiligen Antragstellenden dort vorsprechen.
„Dann wird durch Mitarbeiter des Möbellagers auf dem Fax vermerkt, welche beantragten Möbelstücke genommen wurden, welche Möbelstücke nicht vorhanden waren und welche Möbelstücke vorhanden waren, aber von den Hilfeempfängern nicht genommen wurden. Diese Information geht dann wieder per Fax an den jeweiligen zuständigen Sachbearbeiter“, so die Fraktionsvorsitzende gegenüber der Staatsanwaltschaft. Aus Sicht der Grünen-Ratsfrau „liegt hier ein eklatanter Verstoß gegen das Datenschutzgesetz vor und ich bitte darum, diese Verfahrensweise zu überprüfen“.
Bereits in der jüngsten Sitzung des Sozialausschusses der Stadt Viersen war der Daten-Umgang der Arge im Zusammenhang mit dem Möbellager diskutiert worden. Deutliche Kritik an dem Verhalten des Beschäftigungs- und Leistungszentrums kam auch von SPD-Partei- und Fraktionschef Alfons Görgemanns: „Der Schutz von Daten hat absolute Priorität. Sollte der Sachverhalt stimmen, wäre das ungeheuerlich. Es muss sofort Abhilfe geschaffen werden.“ Etwas differenzierter sieht das CDU-Kreistagsabgeordneter Hans Josef Kampe: „Meines Wissens lässt sich die Arge die Weitergabe der Daten schriftlich von den Betroffenen genehmigen“, erklärte der Politiker gestern gegenüber der Rheinischen Post.
Dass für den Besuch eines Möbellagers sämtliche persönlichen Angaben weitergeleitet werden müssen, hält er jedoch ebenfalls für fragwürdig. Kampe: „Wenn überhaupt, sollte man es auf die zwingend notwendigen Daten beschränken.“
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