Kreis Viersen: Masern breiten sich aus
VON STEFANIE SANDMEIER - zuletzt aktualisiert: 18.04.2007Kreis Viersen (RPO). Auch in diesem Jahr wurden bereits zahlreiche Erkrankungen gemeldet. Die Gesundheitsämter warnen vor einer ähnlichen Epidemie wie im Jahr 2006.
Zahl der Erkrankungen
1749 Patienten mit einer Masernerkrankung wurden im vergangenen Jahr insgesamt gemeldet.
Kreis Viersen Das Kreisgesundheitsamt verzeichnete im Jahr 2006 insgesamt 81 Erkrankungen von Kindern, die laut Amtsarzt Dr. Frank Dinse in der Regel nicht geimpft waren. Deshalb rät er dringend zur Impfung, die die Krankenkassen bezahlen. In diesem Jahr gibt es im Kreisgebiet noch keinen Masernfall.
Die Masern-Epidemie 2006 war die größte seit der Einführung der Meldepflicht im Jahr 2001.
Kaum ist die Masern-Epidemie 2006 überstanden, da droht NRW eine erneute Ausbreitung der Infektionskrankheit. Bereits 50 Fälle wurden seit Jahresbeginn gemeldet. Im Kreis Viersen ist aktuell kein Masern-Patient bekannt. Dennoch warnen auch hier Gesundheitsexperten vor einer Unterschätzung der Krankheit und raten zur Impfung. Fünf Fragen zum Thema Masern:
Wie gefährlich sind Masern? Fälschlicherweise werden die Masern häufig als harmlose Kinderkrankheit bezeichnet. Allerdings sind sie oft auch mit Komplikationen verbunden, weil der Virus eine allgemeine Abwehrschwäche des Körpers bewirkt. Möglich sind schwere Lungenentzündungen, Schäden an den Hörnerven oder Entzündungen des Gehirns. Wie erkenne ich die Krankheit? Meist kündigen sich die Masern mit Fieber beziehungsweise Fieberschüben an. Und erst nach einigen Tagen bilden sich am Körper die typischen roten Pusteln. Insbesondere Fieberschübe werden oft fehlinterpretiert und einem grippalen Infekt zugeschrieben. Was viele nicht wissen: Der Masernkranke ist nicht erst nach dem Auftreten der Pusteln infektiös, bereits der fiebrige Zustand allein ist schon ansteckend.
Was sind die Ursachen? Als primäre Ursache für eine starke Ausbreitung der Masern gelten Impflücken, die im vergangenen Jahr insbesondere bei schulpflichtigen Kindern und Jugendlichen zwischen fünf und 19 Jahren zu hohen Erkrankungszahlen geführt haben. Daher sollten Eltern unbedingt den Impfschutz ihrer Kinder überprüfen lassen, der in vielen Fällen auch bei Erwachsenen unvollständig ist. Was muss ich im Fall einer Erkrankung tun? Eltern sind dazu verpflichtet, die vom Kind besuchten Gemeinschaftseinrichtungen, zum Beispiel Kindergarten, Schule oder Verein, von einer Masernerkrankung zu informieren. Die jeweilige Einrichtung und auch der diagnostizierende Arzt informieren unabhängig voneinander das zuständige Gesundheitsamt. Damit sollen möglichst zeitnahe Präventivmaßnahmen eingeleitet und eine weitere Ausbreitung der Krankheit vermieden werden. Was passiert, wenn ich mich impfen lasse? Zur vollständigen Immunisierung gegen die Masern sind unbedingt zwei Impfungen notwendig. Die erste Impfung wird in der Regel in einer der ersten Untersuchungen kurz nach der Geburt durchgeführt. Die zweite Impfung kann nach vier Wochen erfolgen. Dabei gilt auf alle Fälle : Eine Impfung ist im Hinblick auf die Ansteckungsgefahr nur die halbe Miete. Wichtig: hundertprozentige Immunität ist aber auch nach zwei Impfungen nicht gegeben.
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