Brüggen: Mit Formularen geschummelt?
VON GABI LAUE - zuletzt aktualisiert: 09.02.2010Brüggen (RPO). Nach der Großrazzia in der Brüggener Disko "Brösel's" prüft die Gemeinde Brüggen, wie viele Minderjährige dort angetroffen wurden. In einem Fall soll der Betreiber "Erziehungsbeauftragter" eines 16-Jährigen gewesen sein.
Formular
Mit Kopie des Personalausweises müssen Eltern unterschreiben, dass sie den Besuch einer Veranstaltung in Begleitung eines Volljährigen erlauben. Dieser bestätigt mit Unterschrift, dass der Jugendliche mit ihm zur Disko geht und sie auch wieder mit ihm verlässt. Er muss dafür sorgen, dass der unter 16-Jährige keinen Alkohol trinkt und nicht raucht.
Die Brüggener Diskothek Brösel's hatte 2009 angekündigt, ab 3. Oktober an allen Öffnungstagen nur noch Volljährigen Einlass zu gewähren. Allerdings mit Ausnahmen: Ab 16 dürfen Jugendliche rein, wenn sie eine "erziehungsbeauftragte Person" mit von Eltern unterschriebenem Formular begleitet. Die Diskothek war Anfang Juni 2008 bei einer Jugendschutzkontrolle mit zahlreichen ertappten Minderjährigen aufgefallen. Die Erziehungsbeauftragung ist nun offenbar auch nicht der Weisheit letzter Schluss. Bei der jüngsten Razzia in der Nacht von Freitag auf Samstag (die RP berichtete) wurde nach Auskunft des Kreises Viersen sogar in einem Fall festgestellt, dass für einen 16-Jährigen "Beauftragter der Inhaber selbst" gewesen ist. 48 "Feststellungen" müssen nun von Fall zu Fall geprüft werden.
Behinderung der Aktion
Nach Angaben der Gastro Konzept GmbH feierten rund 900 Gäste in der Disco, von denen 103 von einem Erziehungsbeauftragten begleitet wurden, 74 Minderjährige hätten ihren Ausweis abgeben und die Disco bis Mitternacht verlassen müssen. In einer Stellungnahme räumte Graf Bernadotte (ehemals bekannt als Jörg Johannböke) ein, dass "die Ordnungshüter erhebliche Probleme mit der Abwicklung hatten".
Das Problem: Die Mehrheit der 48 aufgefallenen Minderjährigen konnte keine Erziehungsbeauftragung vorweisen: Sie sei am Eingang abgegeben worden. "Ein Erziehungsbeauftragter muss das Originalformular bei sich führen", stellte gestern Kreis-Pressesprecher Kaspar Müller-Bringmann klar. Es dürfe nicht sein, dass Scheine an der Garderobe abgegeben werden. Dass den Ordnungskräften die Formulare nicht ausgehändigt worden waren und ein zeitraubender "Abgleich" von Seiten der Disko angeboten wurde, wertet der Pressesprecher als "Behinderung der Jugendschutz-Aktion".
Die Gastro Konzept wertet die Kontrolle hingegen als "Erfolg" – für sich: Man habe "überhaupt keine Bedenken" gehabt, "da alle Jugendschutzbestimmungen von uns eingehalten wurden und auch weiterhin werden", beteuert Graf Bernadotte in der Stellungnahme. Nach der ersten Großrazzia im Juni 2008 – 125 kontrollierte Jugendliche waren unter 18 – hatte es weitere Besuche der Behörden gegeben.
Zwei Kontrollen wurden laut Gemeinde Brüggen inzwischen mit je zwei Mitarbeitern des Ordnungsamtes und vier Beamten der Polizeistation Kaldenkirchen durchgeführt. Ergebnis: mehrere Anhörungsverfahren und "Bußgeld in empfindlicher Höhe". Der Polizeibericht ist für die Gemeinde jetzt wieder maßgebend. "Wir werden alle Formulare einfordern und prüfen", sagte gestern Bürgermeister Gerhard Gottwald. In Wiederholungsfällen kann das Bußgeld bis auf 50 000 Euro steigen.
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