Viersen: Mord-Prozess: „Gestörte Entwicklung“
zuletzt aktualisiert: 15.11.2008Viersen (RPO). Im Jugendkammer-Prozess um den grausamen Tod der 89-jährigen Gertrud K. hatten Freitag die psychiatrischen Sachverständigen das Wort. Die Ärzte haben sowohl den Viersener Tobias K. (21) als auch Sascha L. (22) auf ihre strafrechtliche Verantwortlichkeit untersucht. Mord aus Habgier und Heimtücke wirft die Staatsanwaltschaft den Angeklagten vor.
Die Millionärin wurde in ihrem Haus getötet und anschließend in einer blauen Tonne im Breyeller See versenkt. Allein Tobias K. hat bisher ausgesagt und ein Geständnis abgelegt. Sascha L. und der 54-jährige Mitangeklagte Karl M. machen nach wie vor von ihrem Aussageverweigerungs-Recht Gebrauch.
Am Ende stimmten gestern die Sachverständigen in ihren Gutachten in vielen Punkten überein. Sowohl Tobias K. als auch Sascha L. sind strafrechtlich voll verantwortlich.
Die chaotischen Lebensläufe der 21 und 22 Jahre alten Männer wurden dabei bekannt. Beide mussten früh die Trennung der Eltern verkraften. Tobias K. wuchs zunächst im Haus der Großeltern auf. Bereits als Achtjähriger konsumierte er Cannabis. Das Interesse an der Schule verlor er schnell und wurde zum Schulschwänzer. Er sei oft zwischen den getrennten Eltern hin und her geschoben worden, hatte sich Tobias K. bei dem Sachverständigen beschwert. Auch nach dem Aufenthalt in einer Einrichtung der Jugendhilfe blieb er verhaltensauffällig. Tobias K. ist Vater von zwei Kindern, war aber offensichtlich von seiner Vaterrolle nicht begeistert.
Auch Sascha L. fiel früh als Schulschwänzer auf, war der Gutachter überzeugt. Seine Eltern trennten sich, als er drei Jahre alt war. Der Vater galt als gewalttätig und spielsüchtig. Auch Sascha L. bescheinigte der Gutachter Unreife und gestörte Entwicklung. Die volle Verantwortung für ihre Beteiligung an dem Verbrechen müssen die beiden jungen Männer dennoch übernehmen.
Am Mittwoch sollen Staatsanwalt und Verteidiger plädieren. Das Urteil soll am 28. November gesprochen werden.
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