Viersen: Mutter stiehlt kleine Marzipan-Schweine: Haft
VON WULF KANNEGIESSER - zuletzt aktualisiert: 26.08.2010Viersen (RPO). Mit ihrem Geld kommt die alleinerziehende Mutter nicht aus. Mehrfach ist die 49-jährige Düsseldorferin, die derzeit am Niederrhein lebt, als Ladendiebin verurteilt worden. Mal hat sie ein Paket Waschmittel gestohlen. Dann hat sie für Weihnachten etwas Käse, Wurst, Fleisch und Joghurt eingesteckt.
Kurz vor Silvester 2009 stand sie dafür noch unter Bewährung. Und dann sollte ihr 15-jähriger Sohn für ein Klassenfrühstück in der Schule zehn Marzipanschweinchen mitbringen. Wieder wurde die Mutter als Diebin erwischt – und soll diesmal ins Gefängnis. Ihr Sohn für diese Zeit dann in ein Jugendheim.
Edel-Confiserie
Aus Geldnot und damit ihr Sohn vor der Klasse "nicht immer doof dasteht und das Billigste anbieten muss", habe sie die Marzipan-Glücksbringer zum Neujahr (Stück für 3 Euro) bei einer Edel-Confiserie nahe der Kö gestohlen. Das gestand die Frau kleinlaut. "Mein Sohn versucht ja schon, nicht das Teuerste zu nehmen. Aber wir können uns halt nicht viel leisten." Auch sei der Junge an einer früheren Schule wegen Armut nicht bloß gehänselt worden. Mitschüler hätten ihn einmal sogar am Pullover an einem Kleiderhaken aufgehängt – und so hängenlassen. Fünf Monate musste er danach in jugendpsychiatrische Behandlung. Das wollte die Mutter nicht noch einmal riskieren. "Ich wollte die Marzipanschweinchen bezahlen", beteuerte sie. Aber minutenlang in der Warteschlange vor der Kasse, ganz dicht am Ausgang – "da konnte ich nicht widerstehen, bin weggerannt." Mit diesem wiederholten Diebstahl habe sie aber alle Nachsicht aufgebraucht, fanden die Staatsanwältin und die Richterin.
Vergeblich meldete sich eine Bewährungshelferin. Sie gab an, dass die Angeklagte und ihr Sohn 342 Euro Sozialunterstützung plus 184 Euro Kindergeld beziehen. Aber nach Abzug aller Kosten bleiben Mutter und Kind noch 173,77 Euro zum Leben. Dazu liege die Mutter mit der Arbeitsagentur im Streit. Dort werden ihr jetzt noch monatlich 80 Euro abgezogen, die sie einst als Packhilfe dazu verdiente hatte. Jene Stelle hat die Mutter aber längst verloren, das Amt auch informiert. Geholfen hat es nichts.
"Ich sehe das Dilemma", so die Staatsanwältin. Und doch könne es hier nur eine Strafe geben: "Fünf Monate Haft." Da die Mutter aus früheren Verfahren noch weitere neun Monate als Bewährungsstrafe offen hat, die nun fällig werden, muss sie demnächst wohl für insgesamt 14 Monate hinter Gitter. "Eine andere Entscheidung ist nicht mehr möglich", nickte die Richterin. "Marzipanschweinchen sind ja nicht für das Leben erforderlich, sind keine Grundnahrungsmittel". Weiter hieß es im Urteil: "Schlimm ist, wenn man sich ansieht, um welchen Betrag es hier ging." Auch bei einem "Motiv, das nachvollziehbar ist" sehe das Gesetz nach zwei Bewährungs-Chancen aber nicht Hilfe für die angeklagte Mutter vor, sondern nur Haft. "Und ich sehe keinen Hinweis bei der Angeklagten, dass sich bei ihr etwas ändert", schloss die Richterin. Die Angeklagte kann Berufung einlegen.
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