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Schwalmtal: Nachbarn gegen Residenzbau

VON BIRGITTA RONGE - zuletzt aktualisiert: 17.03.2010

Schwalmtal (RPO). Anwohner der Schillerstraße haben beim Kreis Viersen eine Sammelbeschwerde gegen den geplanten Bau "Residenz im Park IV" in Waldniel eingereicht. Das Haus soll auf dem alten Altenheim-Parkplatz entstehen.

Die "Residenz II" in Waldniel beinhaltet 32 seniorengerechte Wohnungen. Das Gebäude III soll im Frühjahr fertig sein, dort entstehen 19 Wohnungen. Für den würfelförmigen Bau IV sind nun 14 Wohnungen geplant.  Foto: RPO
Die "Residenz II" in Waldniel beinhaltet 32 seniorengerechte Wohnungen. Das Gebäude III soll im Frühjahr fertig sein, dort entstehen 19 Wohnungen. Für den würfelförmigen Bau IV sind nun 14 Wohnungen geplant. Foto: RPO

Gegen den geplanten Neubau "Residenz im Park IV", den Investor Hans Wilhelm Janissen-Brass auf dem Gelände des ehemaligen Altenheim-Parkplatzes an der Schillerstraße in Waldniel errichten will, wehren sich nun die Nachbarn. Anwohner der Schillerstraße haben Unterschriften gesammelt und gemeinsam eine Sammelbeschwerde beim Bauamt des Kreises Viersen eingereicht.

Das geplante Gebäude fügt sich nach Ansicht der Anwohner "nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein", heißt es in dem Schreiben. Das stimmt – wenn man die Einfamilienhäuser an der Schillerstraße betrachtet. Allerdings ähnelt das geplante Gebäude in der Höhe der schon bestehenden Bebauung, nämlich dem ehemaligen Krankenhaus. Ein Streitpunkt, denn auf dem betreffenden Grundstück sind neue Gebäude dann zulässig, wenn sie sich "in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen". Und das sei eben nicht der Fall, argumentieren die Nachbarn: Dem jetzt geplanten würfelförmigen Bau mit vier Etagen (drei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss obendrauf) würden dann Doppelhaushälften gegenüber stehen. Die großen Gebäude – Residenz II und III – kesselten schon jetzt die Einfamilienhäuser ein, die Grundstücke seien verschattet, außerdem könne man von den oberen Etagen der Residenz-Gebäude die Grundstücke an der Schillerstraße einsehen.

Info

Das sagt das Baugesetz

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt [...] Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden (§34 BauGBAbs. 1).

Kinderlärm stört Senioren

Daneben führen die Anwohner weitere Kritikpunkte ins Feld: Die Parkplatzsituation an der Schillerstraße sei jetzt schon sehr schwierig – auch in der Politik war vor allem der Stellplatzmangel Diskussionsthema. Zudem fürchten die Nachbarn Generationenkonflikte zwischen ruhebedürftigen Senioren im neuen Gebäude und den spielenden Kindern, die im Sommer auch draußen an der Spielstraße toben. Schon jetzt gebe es häufiger Beschwerden von Bewohnern der Residenz bei Eltern der Schillerstraße, deren spielende Kinder als störend empfunden würden, argumentieren die Nachbarn. Durch den geplanten Neubau würde das Ungleichgewicht der Generationen in diesem Bereich noch verstärkt.

Das Bauamt prüfe derzeit die Bauvoranfrage des Investors, teilte gestern ein Kreissprecher mit. Beschwerden der Anwohner würden berücksichtigt. Bürgermeister Reinhold Schulz hält die Sorgen der Anwohner für "nachvollziehbar, allerdings sehe ich baurechtlich keine Chance, etwas daran zu ändern." In der Sitzung des Planungsausschusses Anfang März hatte Hans-Dieter Heinrichs (FDP) ein Gesamtkonzept für das Gelände gefordert – vor allem, weil der Investor auch ein fünftes Gebäude plane. Die Grünen hatten in der Sitzung gegen den Plan gestimmt. "Wir sehen das genauso wie die Anwohner", sagt Grünenchef Jürgen Heinen. Seine Fraktion werde "alle Möglichkeiten prüfen, dass wir das von der Kante kriegen."

Quelle: RP

 
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