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Nettetal: Nettetaler gesteht Missbrauch

VON BIRGIT LAMEYER - zuletzt aktualisiert: 23.01.2010

Nettetal (RPO). Der Prozess gegen einen 28-jährigen Nettetaler ist gestern am Krefelder Landgericht eröffnet worden. Der Mann soll insgesamt sechs Frauen im Schlaf missbraucht haben. Eine Tat räumt er ein, bei den anderen könne er sich nicht genau erinnern.

In sechs Fällen muss sich der Angeklagte vor der zweiten großen Strafkammer des Krefelder Landgerichts verantworten. Er soll Frauen vor einer Disko beobachtet haben und nachts in ihre Wohnungen eingedrungen sein.  Foto: RPO
In sechs Fällen muss sich der Angeklagte vor der zweiten großen Strafkammer des Krefelder Landgerichts verantworten. Er soll Frauen vor einer Disko beobachtet haben und nachts in ihre Wohnungen eingedrungen sein. Foto: RPO

Eine Serie von Übergriffen auf Frauen nach dem Diskobesuch versetzte im vergangenen Jahr die Menschen in Krefeld und Umgebung in Angst und Schrecken. Auf vielen Fahndungsplakaten – auch in Bussen und Bahnen – wurde nach dem Täter gesucht. Der Mann hatte junge Frauen nach dem Disko- und Kneipenbesuch nach Hause verfolgt, sich Zutritt zu ihrer Wohnung verschafft und sexuell an ihnen vergangen. Im September wurde ein Tatverdächtiger, ein 28-jähriger Türke, gefasst.

Der Bäckereiangestellte aus Nettetal muss sich seit gestern vor der zweiten großen Strafkammer des Krefelder Landgerichts verantworten. Zwischen Februar und August soll er sich Zutritt zu sechs Wohnungen verschafft haben. Die Opfer schliefen tief, als er ihnen ihre Tangas zerschnitt und sie im Intimbereich streichelte. Dies geht aus der Anklageschrift hervor. In einem Fall soll er eine schlafende Frau mit Olivenöl aus der Küche eingerieben haben. Meist habe er auch Geld und anderes Diebesgut mitgenommen.

Info

Darum geht es

Angeklagt sind fünf Fälle des Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen und ein weiterer schwerer Fall des schweren sexuellen Missbrauchs.

Aufgabe Das Gericht muss unter anderem prüfen, ob der Mann zur Tatzeit schuldfähig war und ob Sicherungsverwahrung angeordnet werden muss.

Fortsetzung Der Prozess wird am 5. Februar fortgesetzt.

Drogenkonsum verantwortlich?

Der auf den ersten Blick zurückhaltend wirkende, schlanke Mann auf der Anklagebank war beim Prozessauftakt gesprächig. Einen Fall, den Übergriff auf eine junge Frau im August vergangenen Jahres, gab er zu. Die anderen stritt er zunächst ab. Auf Vorhalt des Richters, dass die Beweise gegen ihn sprächen, erklärte er: "Das muss so gewesen sein". Erinnern könne er sich daran aber nicht. Auch an den Vorfall vom 30. August 2009 könne er sich nicht in allen Einzelheiten erinnern. Er machte seinen Drogenkonsum für sein Verhalten verantwortlich. Bei der Tat habe er nicht gewusst, ob er wach sei oder träume. Erst ihre Gegenwehr habe ihn zur Besinnung kommen lassen. An die Drohung, "Ich bring dich um", könne er sich ebenfalls nicht erinnern. Er räumte allerdings ein, manchmal mit seinem Auto vor der Diskothek gestanden zu haben. Jedoch habe er nicht späteren Opfern auflauern wollen, sondern Freunde gesucht. Diese habe er häufiger von der Disko nach Duisburg ins Bordell gefahren.

Eine Geschädigte erzählte, sie habe den Übergriff erst am folgenden Tag rekonstruiert. Sie hatte die Diskothek alkoholisiert verlassen und erst am nächsten Tag die zerrissene Wäsche entdeckt. Als dann Einbruchsspuren gefunden wurden, habe sie an ein Verbrechen geglaubt und die Polizei verständigt.

Das Gericht gab außerdem die Ergebnisse einer Computerauswertung bekannt. Daraus ging hervor, dass, dass der Angeklagte immer wieder einschlägige Internetseiten besucht hatte, die sexuelle Handlungen an schlafenden Frauen zeigen. Der Angeklagte gab an, dies gehöre nicht zu seinen Vorlieben. Er habe lediglich das Sexleben mit seiner Freundin interessanter gestalten wollen.

Quelle: RP

 
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