Viersen: Neue Panne bei Viersener Arge
VON JOACHIM NIESSEN - zuletzt aktualisiert: 08.11.2008Viersen (RPO). Die Schlampereien häufen sich: Erst musste die Viersener Arge einräumen, nicht korrekt mit Angaben von Hilfeempfängern umgegangen zu sein. Jetzt wurde auch noch die NRW-Datenschutzbeauftragte falsch informiert.
Im Viersener Beschäftigungs- und Leistungszentrum (BLZ) der Arge Am Schluff scheint das Durcheinander immer größer zu werden. Erst verstieß das BLZ gegen das Datenschutzgesetz. Diesen Vorwurf hatte die Fraktionschefin der Grünen, Martina Maaßen, bereits vor rund acht Wochen erhoben und Bettina Sokol, die Landesbeauftragte für Datenschutz in Nordrhein-Westfalen, sowie die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Jetzt wurde eine weitere „Panne“ der Arge in der Kreisstadt bekannt: Gegenüber der Düsseldorfer Behörde der NRW-Landesdatenschutzbeauftragten soll das BLZ in diesem Zusammenhang falsche Angaben gemacht haben.
Faxe in die Privatwohnung
Das LDI
Landesbeauftragte Bettina Sokol ist seit 1996 Landesbeauftragte für Datenschutz in Nordrhein-Westfalen. Dienststelle Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes Nordrhein-Westfalen – kurz LDI – arbeitet mit rund 50 Mitarbeitern in ihrer Dienststelle in Düsseldorf.
Kontakt Erreichbar ist das LDI: Tel. 0211 384240, Fax 0211 3842410 E-Mail: poststelle@ ldi.nrw.de
Hintergrund: Grünen-Fraktionschefin Maaßen hatte der Ermittlungsbehörde und den Datenschützern den Verstoß aus ihrer Sicht auf zwei Seiten schriftlich mitgeteilt. Danach werden Arbeitslosengeld-II-Hilfeempfänger, die bei der Arge in Viersen einen Antrag auf Möbel stellen, an ein Möbellager an der Landwehrstraße verwiesen. „Zur Bearbeitung der Anträge erhält der ehrenamtliche Betreiber des Möbellagers Faxe von den jeweiligen Sachbearbeitern des BLZ Viersen in seine Privatwohnung. Auf diesen Faxen sind die Namen der antragstellenden ALG-II-Hilfeempfänger vermerkt, die Geburtsdaten, die Adressen, die Nummer der Bedarfsgemeinschaften sowie die beantragten Möbelstücke aufgeführt“, beschreibt Maaßen die Situation.
Die Datenschutzbeauftragte hat den Vorfall überprüft. Die bisherige Vorgehensweise der Arge wurde sofort gestoppt. Nach Aussage der Düsseldorfer Behörde – die der Rheinischen Post schriftlich vorliegt – hatte der Geschäftsführer der Arge des Kreises Viersen erklärt, dass die fehlerhafte „Vorgehensweise als ein pragmatisch geltendes Verfahren aus dem Bereich der früheren Sozialhilfe übernommen worden“ sei. Im Klartext: Die Arge behauptet, dass dieser schlampige Umgang mit Daten früher jahrelang gängige Praxis im Sozialamt der Stadt gewesen ist.
Die Viersener Verwaltung, die von dieser Stellungnahme der Arge gegenüber der Datenschutzbeauftragten erst aus der Rheinischen Post erfahren hat, reagierte empört. „Diese von der Geschäftsführung der Arge unterstellte Vorgehensweise hat es bei der Verwaltung in Viersen nie gegeben“, so Sozialdezernent Dr. Paul Schrömbges.
Nach Informationen der Rheinischen Post ist es inzwischen zu einer Aussprache zwischen Stadt und Arge gekommen, in der deren Geschäftsführer eingeräumt haben soll, dass es hier zu einer „Fehlinterpretation einer ihm vorliegenden Information“ gekommen sei. Unklar ist, ob die Arge ihre falschen Aussagen auch gegenüber der Datenschutzbeauftragten richtig gestellt hat. „Außerdem finde ich es betrüblich, dass sich die Arge bis heute nicht öffentlich für den fehlerhaften Umgang mit den Daten ihrer Kunden entschuldigt hat“, so Grünen-Fraktionsvorsitzende Martina Maaßen. FRAGE DES TAGES
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