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Viersen: Nicht therapierbar

VON ESTHER MAI - zuletzt aktualisiert: 06.06.2007

Viersen (RPO). Der „falsche Krebsarzt aus Nettetal“, Hans-Peter B., wird in einer geschlossenen, psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Seine Verteidiger plädierten auf Freispruch und wollen in Revision gehen.

In der Lobbericher Innenstadt hat der falsche Arzt Hans-Peter B. eine Praxis gehabt und dort Patienten behandelt.  Foto: RPO
In der Lobbericher Innenstadt hat der falsche Arzt Hans-Peter B. eine Praxis gehabt und dort Patienten behandelt. Foto: RPO

Nahezu synchron verschwindet das Lächeln von den Gesichtern der drei Anwälte. Damit, dass ihr Mandant, Hans-Peter B., nun in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden soll, haben die drei Verteidiger nicht gerechnet.

Sie plädierten auf Freispruch, da nicht zweifelsfrei erwiesen sei, dass Hans-Peter B. kein Arzt ist. Ein Missbrauch des Titels sei so nicht nachzuweisen. Zudem, so führten sie weiter aus, habe der Angeklagte nie gegen den Willen der Geschädigten gehandelt. Seine Taten seien nur mit Einverständnis seiner „Patienten“ geschehen. Aus diesem Grund sei auch der Vorwurf der Körperverletzung zurückzuweisen.

Info

34 Fälle

Tatzeitraum Von September 2000 bis September 2001 gab sich Hans-Peter B. im Kreis Viersen als Arzt aus.

Anklagepunkte 34 Fälle von Körperverletzung und vierfacher Titelmissbrauch, davon wurden jedoch etliche vor dem Urteil fallen gelassen.

Prognose Die Persönlichkeitsstörungen von Hans-Peter B. sind wahrscheinlich nicht therapierbar.

In die Psychiatrie

Das sah die Zweite Große Strafkammer des Krefelder Landgerichts gestern anders. Sie verurteilte Hans-Peter B. wegen Titelmissbrauchs, zweifacher vorsätzlicher und 14-facher schwerer Körperverletzung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Gleichzeitig ordnete die Kammer eine Unterbringung in einer Psychiatrie an.

Aufgrund seiner multiplen Persönlichkeitsstörungen sei die Gefahr gegeben, dass der 45-Jährige auch in Zukunft schwere Straftaten begehe. „Herr B. wird auch in Zukunft Scheinidentitäten annehmen“, begründet Richter Herbert Luczak die Entscheidung der Kammer. Schließlich habe er sich nicht nur als Arzt ausgegeben, sondern führte sich zuvor auch schon wie ein Rechtsanwalt auf und legte sich einen anwaltstypischen Schreibstil zu. In andere Rollen zu schlüpfen, sei ein Teil seiner multiplen Persönlichkeitsstörung.

Eine Haftstrafe, wie sie der Gutachter Dr. Martin Platzek dem Gericht empfahl, wäre keine Abschreckung für Hans-Peter B. Eine Familie, die er im tristen Haftalltag und besonders an Feiertagen wie Weihnachten vermissen könnte, habe der Angeklagte nicht mehr.

Auch sei es in einer Justizvollzugsanstalt nicht möglich, den Angeklagten von seinen Mitgefangenen fernzuhalten. Die Gefahr sei groß, dass er die schwächeren Mithäftlinge zu seinen Gunsten manipulieren könnte. „Die Kammer stellt fest: Der Angeklagte ist kein Arzt“, sagte Richter Luczak. Spekulationen, Hans-Peter B. habe vielleicht eine Approbation im Ausland erhalten, entbehrten jeder Grundlage. Er selbst habe in Briefen an die Justizbehörden bestritten, je als Arzt tätig gewesen zu sein. Bei Durchsuchungen seiner Wohnung seien nie Dokumente gefunden worden, die auf eine ärztliche Tätigkeit schließen lassen würden. Aus diesen Gründen müsse der Schluss gezogen werden, auch wenn theoretische Zweifel möglich seien, dass der 45-jährige Nettetaler kein Arzt sei.

Diesen Punkt und den Vorwurf der Körperverletzung möchten die Anwälte von Hans-Peter B. jedoch nicht auf sich beruhen lassen. „Wir werden in Revision gehen“, sagten sie.

Quelle: RP

 
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