Kreis Viersen: Nichte tötete im Wutrausch
VON HEINER DECKERS - zuletzt aktualisiert: 01.11.2007Kreis Viersen (RPO). Das Verbrechen an dem 55-jährigen Valerij M. in Kempen ist geklärt. Die 18-jährige Katharina G. hat ihren Onkel am vergangenen Freitag getötet. Gestern gab die Polizei Einzelheiten bekannt. Der Vorwurf: Totschlag.
Dass die Tat überhaupt bemerkt wurde, ist dem Bereitschaftsarzt zu verdanken: Er vermutete zwar, dass Valerij M. einem Herzinfarkt erlegen war, entschied sich aber zur Sicherheit für eine ungeklärte Todesursache. Damit war die Polizei im Spiel, die den Fall mit Hilfe der Gerichtsmedizin, die die stumpfe Gewalteinwirkung am Hals erkannte, binnen kurzer Zeit klären konnte. Freitagmorgen war M. nicht zur Arbeit erschienen, Kollegen wandten sich an die Polizei, die wiederum an Angehörige, bevor abends im Haus Robert-Koch-Straße 54 die Wohnungstür eingetreten wurde. Valerij M. lag tot vor der Couch. „Es gab keine Einbruchs- oder Kampfspuren, nichts war durcheinander. Es sprach vieles für ein Beziehungsdelikt“, erklärte gestern Friedhelm Schultz, Leiter der Mordkommission. Schnell fand die Kripo heraus, dass gegen den Toten eine Anzeige wegen Vergewaltigung vorlag – erstattet von Katharina G. In der Wohnung der Toten fehlte Bargeld, von seinem Konto waren nach der Tat 2500 Euro abgehoben worden. Die Bilder vom Automaten zeigten eine junge Frau: die Nichte. Nach intensiver Fahndung fand die Polizei die junge Frau in Krefeld.
Nach anfänglichem Leugnen gestand sie schließlich, ihren Onkel getötet zu haben. Sie habe mehrfach sexuelle Kontakte zu ihm gehabt, sagte sie aus, mal freiwillig und mal gegen Geld. Freitag habe sich der alkoholisierte Verwamdte ihr wieder genähert, sie habe aber nicht gewollt. Laut Angaben der Beschuldigten gab es einen Streit, sie habe M. gestoßen, der sei gefallen und sie, ebenfalls alkoholisiert, habe voller Wut zugetreten. Anschließend habe sie zwei Bekannte, 17 und 21 Jahre, angerufen und um Hilfe gebeten. Gemeinsam mit ihnen habe sie Geld abgehoben.
Katharina G. ist gerade erst 18 geworden, lebt bei ihren Eltern und hat keinen Schulabschluss. Inzwischen sitzt sie in Untersuchungshaft. Staatsanwältin Beate Doege geht davon aus, dass Jugendstrafrecht angewendet wird. Vor dem Hintergrund der sexuellen Vorgeschichte und des Alkohols vermutet sie, dass die maximale Strafe von zehn Jahren unterschritten wird.
Die beiden Bekannten der 18-Jährigen sind inzwischen wieder auf freiem Fuß. Sie müssen lediglich mit einer Anzeige wegen Unterschlagung rechnen.
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