Kreis Viersen: Poketbikes gehören nicht auf Straßen
zuletzt aktualisiert: 18.04.2007Kreis Viersen (RPO). Polizeibeamte können da nur die Köpfe schütteln: Häufig sind wagemutige Zeitgenossen auf gefährlichen wie unbequemen Mini-Motorrädern auf Straßen unterwegs. Das ist verboten.
Eine 17-jährige Viersenerin sahen Beamte vergangene Woche auf der Gladbacher Straße auf einem „Moped im Taschenformat“, auch „Poketbike“. „Auch für diese Art Fortbewegungsmittel scheint die Saison wieder loszugehen“, kommentierte Pressesprecher Wolfgang Wiese. Die Spaßfahrzeuge dürften nur auf Privatgrundstücken benutzt werden. Technisch kann die „Harley für Arme“ (oder Alberne) 70 km/h fahren. Aber Fahrwerk und Bremsen sind nicht darauf nicht ausgelegt. Die Polizei betont: „Als Kraftfahrzeug mit einer Geschwindigkeit von mehr als 6 km/h sind sie zulassungspflichtig.“ Die Zulassung für den Straßenverkehr bekommen sie nach derzeitiger Rechtslage nicht – wegen fehlender Verkehrstauglichkeit.
Die Polizei listet eine beeindruckende Reihe möglicher Verstöße auf, wenn jemand auf Taschen-Bikes durch die öffentlichen Straßen brettert: Verstoß gegen das Pflichtversicherungs-Gesetz, das Kfz-Steuergesetz und die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung. Eventuell komme auch noch ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis hinzu. Wieses Fazit: „Bevor man sich zur Anschaffung eines solchen Fahrzeugs entschließt, sollte man vielleicht zunächst prüfen, ob die Ausmaße des heimischen Gartens die Ausgabe rechtfertigen.“
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