Brüggen: Razzia im Brösel's
VON A. GOCH UND B. RONGE - zuletzt aktualisiert: 08.02.2010Brüggen (RPO). Bei Kontrollen in einer Brüggener Groß-Diskothek wurden bei einer Jugendschutzaktion in der Nacht zum Samstag fast 50 Unter-18-Jährige entdeckt – zum Teil alkoholisiert. Dem Betreiber droht nun erneut ein Bußgeld.
Die Nacht von Freitag auf Samstag, kurz nach Mitternacht. In der Garderobe vom "Brösel's" herrscht Hochbetrieb. Jugendliche unter 18 Jahren wollen ihre Jacken abholen, denn sie müssen die Diskothek verlassen. "Wie meist hat es ein wenig gedauert", berichtet Daniel (Name geändert) aus Niederkrüchten. Als er gegen viertel nach zwölf mit seiner Jacke vor die Tür tritt, ist alles anders als sonst: Der Parkplatz ist voll mit Polizei, sogar ein Zug der Bereitschaftspolizei aus Düsseldorf ist dabei.
Auch Mitarbeiter des Kreisjugendamtes und des -ordnungsamts sind vor Ort. Sie kontrollieren, ob sich nach Mitternacht noch Jugendliche in der Disko befinden. Insgesamt 48 der rund 200 überprüften Besucher werden es am Ende sein. Daniel weiß nicht, ob er noch mitgezählt wurde. "Ich wollte ja gar nicht länger bleiben, ich bekam nur meine Jacke nicht pünktlich."
Gesetzliche Vorgaben
Laut Jugendschutzgesetz "ist erziehungsbeauftragte Person jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut. Die erziehungsbeauftragte Person muss in der Lage sein, den Erziehungsauftrag auszuführen, darf also nicht unter Alkoholeinfluss stehen.
Erlaubnis am Eingang abgegeben
Daniel hat keine "Erziehungsbeauftragung" – deshalb ist klar, dass für ihn um Mitternacht Schluss sein soll. Andere nutzen das Mittel, das es seit 2003 im Jugendschutzgesetz gibt. Mit einem Vordruck, den nicht nur die Diskothek auf ihrer Webseite zum Herunterladen anbietet, sondern auch das Kreisjugendamt, können die Eltern eine volljährige Person ihres Vertrauens beauftragen, den Jugendlichen zu begleiten. Einigen der 48 Jugendlichen geht es wie Daniel – sie haben keinen solchen Schein. Einige andere können ihn vorweisen. Die große Mehrheit aber gibt an, sie habe ihre Erlaubnis beim Betreten der Disko dem Betreiber ausgehändigt. Der bestätigt den Beamten auch, dass es diese Schreiben gibt, weigert sich aber nach Polizeiangaben, sie zur Kontrolle herauszugeben. Zu "unserem eigenen Schutz" und zugunsten der Beweispflicht habe man die Schreiben nicht ausgehändigt, hieß es gestern in einer Stellungnahme des Betreibers, der Firma Gastro Konzept. Das Angebot, die Unterlagen abzugleichen, habe das Jugendamt abgelehnt. Nach Angaben des Disko-Betreibers waren zum Zeitpunkt der Kontrollen 103 Gäste mit "Erziehungsbeauftragung" und deren Begleiter sowie 74 Jugendliche in der Disko, die ihren Ausweis hatten abgeben müssen und die Disko bis 0.20 Uhr verließen. In Bezug auf die Einhaltung des Jugendschutzes sei die Aktion "ein Riesenerfolg für uns" gewesen, befand der Betreiber in der Stellungnahme, griff aber gleichzeitig das Kreisordnungsamt an. Das wolle "dem Betreiber der Diskothek einen anflicken" – die Firma Gastro Konzept spricht von einem "privaten Rachefeldzug".
Brüggens Bürgermeister Gerhard Gottwald, dessen Ordnungsamt nicht an der Razzia beteiligt war, sieht nun einen neuen Bußgeldbescheid auf die Diskothek zukommen. "Wir haben nach der Großkontrolle im Juni 2009 noch einige kleinere Kontrollen durchgeführt", sagt er. "Bei jedem Verstoß wurde ein Bußgeld fällig." Dieses erhöhe sich jedes Mal, weil es sich um einen Wiederholungsfall handele.
Bußgelder gegen die Eltern will das Kreisjugendamt nicht verhängen. "Aber einige von ihnen werden Besuch vom Jugendamt bekommen", kündigte Kreis-Sprecher Kaspar Müller-Bringmann an.
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