Viersen Sechs Jahre Haft für Gian-Lucas Vater
Viersen · Im Prozess gegen den Vater des kleinen Gian-Luca ist der Angeklagte gestern vor dem Krefelder Landgericht zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Richter und Staatsanwältin berücksichtigten mildernde Umstände.
Kopfschüttelnd und ins Leere blickend sitzt Marc G. auf der Anklagebank. Erst bewegt er seinen Kopf kaum merklich, dann schüttelt er ihn mit etwas mehr Nachdruck — minutenlang. Die Reaktion auf die Urteilsverkündung wundert Richter Herbert Luczak: "Das Strafmaß ist sehr angemessen — auch wenn das vom Angeklagten nicht verstanden wird." Sechs Jahre Freiheitsstrafe verhängte die 2. Große Strafkammer des Krefelder Landgerichts gestern. Dem Angeklagten ist anzusehen, wie schwer es ihm fallen muss, das zu akzeptieren.
Nach drei Verhandlungstagen ist das Urteil gestern gesprochen worden. Zuvor wurden Teile des Obduktionsberichtes verlesen — aus Rücksichtnahme gegenüber der Tochter der Verstorbenen und der Anwesenden verzichteten alle Seiten auf die Verlesung des gesamten Gutachtens. Dennoch verdeutlichte schon der Auszug, wie sich die eigentliche Tat abgespielt haben muss. Aus der Auflistung der Verletzungen der Verstorbenen ging hervor, dass Marc G. seine Frau minutenlang gewürgt haben muss, bis nach drei bis fünf Minuten, möglicherweise später, der Tod eintrat. "Das ist schon ein besonders qualvoller Tod", so die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer.
Dennoch wurde von allen Seiten einem milden Strafmaß zugestimmt. Dazu wurde vorher noch einmal der Gutachter gehört, der sich mit Marc G. auseinandergesetzt und ein Persönlichkeitsprofil erstellt hatte. "Der Angeklagte ist ein eher ängstlicher, zurückhaltender Mensch, sehr harmoniebedürftig und sogar aggressiv gehemmt", sagte er. "Solche Menschen neigen dazu, Aggressionen zu stauen. Das kann dann entgegen ihrer Natur einen aggressiven Ausbruch zur Folge haben, was hier wohl der Fall war."
Der Gutachter diagnostiziert, dass es sich um eine Affekt-Tat gehandelt habe. Die Situation wäre ohne die problematische Vorgeschichte nie eskaliert. "Es war eine Affekt-Tat mit einer typischen Täter-Opfer-Beziehung. Es gab keine Hinweise auf Vorbereitungshandlungen oder darauf, dass der Angeklagte die Situation selbst herbeigeführt hat."
Es sei ein Fall, in dem es nur Opfer gebe, resümierte Richter Herbert Luczak. Doch die Kammer könne keine Mitleidsentscheidung treffen. Der Verteidiger hatte in seinem Plädoyer eine Strafe im unteren, maximal im mittleren Rahmen gefordert unter möglicher Berücksichtigung der Doppelmilderung. Doch darauf war die Kammer nicht eingegangen. "Wenn man es juristisch entkleidet, ist es ein Unglück, für das die Beteiligten nichts oder nur wenig können. Doch bei allem menschlichen Verständnis müssen wir den Fall unter rechtlicher Betrachtung einordnen. Die Tat geschah vorsätzlich", so Luczak.
Strafmildernd wurde berücksichtigt, dass Marc G. nicht vorbestraft ist, ein "sozialverantwortliches Leben geführt" habe und ein Geständnis abgelegt hat. Dennoch müsse es beim Strafmaß Platz nach unten geben für Fälle, deren Begleitumstände noch dramatischer sind.