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Kreis Viersen: WFG zieht Gutachter heran

VON LUDGER PETERS - zuletzt aktualisiert: 03.02.2010

Kreis Viersen (RPO). Der Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderungsgesellschaft will die Depot-Affäre von einem unabhängigen und externen Fachmann prüfen lassen. Es geht um Pflichten und Aufgaben der Gesellschaft und ihres Geschäftsführers.

Ein unabhängiger Gutachter soll untersuchen, ob die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises Viersen (WFG) ihre Rechte und Pflichten als Eigentümerin von Naturschutzflächen im früheren Brachter Depot ordnungsgemäß wahrgenommen hat oder nicht. Darauf einigte sich der Aufsichtsrat der WFG am Montagabend, der Beschluss fiel nach Informationen der RP einstimmig.

Seit einem Jahr beschäftigen Vorgänge im Depot die Öffentlichkeit, die auf die Bildung des Naturschutzgebietes vor gut 14 Jahren zurückreichen. Es gibt Anzeichen dafür, dass es dort fortgesetzte Verstöße gegen die Naturschutzrichtinie der EU (FFH) und gegen den Landschaftsplan des Kreises Viersen gibt. Besonders krass ist die gegen alle Regeln verstoßende Überpopulation des Gebietes mit Damwild. Als Folge mussten in den vergangenen Monaten 620 Tiere abgeschossen werden.

Info

Was noch wichtig ist

Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, die Geschäftsführung der GmbH zu überwachen. Daraus resultiert der Beschluss, einen Gutachter einzuhalten.

Haftung Entsprechend des § 52 Abs. 1 GmbH-Gesetz haften Aufsichtsratsmitglieder bereits für leichtes Verschulden mit ihrem persönlichen Vermögen, unbeschränkt, gesamtschuldnerisch und unter Umkehr der Beweislast.

Auch WFG-Geschäftsführung

Der Gutachter soll auch prüfen, ob sich WFG-Geschäftsführer Rolf Adolphs korrekt verhielt. Dazu zählen auch die Außendarstellung des Unternehmens, sein Verhältnis zur WFG als Jagdpächter eben jener Flächen und die Frage, ob er ordnungsgemäß seine Informationspflichten erfüllt hat. Untersucht werden soll auch, ob der Jagdpachtvertrag und die spätere Verlängerung rechtlich einwandfrei sind.

Mit diesem Schritt will der Aufsichtsrat den seit Monaten auf der Gesellschaft lastenden Druck nehmen. Der geeignete Gutachter muss noch gefunden werden, ihm wird womöglich aber wenig Zeit bleiben. Denn der Aufsichtsrat möchte möglichst bis zur nächsten Sitzung in sechs Wochen verwertbare Ergebnisse sehen.

Davon unberührt ist die Aufarbeitung der Affäre durch den Kreistag. FFH-Richtlinie und Landschaftsplan gelten für das gesamte Ex-Depot. Geklärt werden muss beispielsweise, ob es zulässige Sondernutzungen dort gibt. Darunter fiele die Ausweitung des Damwildbestandes ebenso wie die Tatsache, dass zusätzlich Schafe, Rinder und Pferde (Koniks) zur Beweidung der offenen Flächen eingesetzt werden. Experten gehen davon aus, dass dies alles nur durch Satzungsänderungen rechtlich abgesichert wäre. Ob es sie jemals gegeben hat, muss untersucht werden.

Dahinter schwelt weiterhin der Konflikt um die Jagdausübung. Der Landesjagdverband wirft bekanntlich WFG-Geschäftsführer Adolphs vor, er habe sich als Jagdpächter nicht waidgerecht verhalten. Die Verstöße müssten ausreichen, ihm den Jagdschein zu entziehen. Landrat Peter Ottmann hatte den Vorwurf als haltlos zurückgewiesen.

KOMMENTAR/FRAGE DES TAGES

Quelle: RP

 
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