Mönchengladbach (RP) Der Rektor der Hochschule Niederrhein (HN), Professor Hermann Ostendorf, muss bis Ende nächster Woche schriftlich nachweisen, für welche zeitnahen und zweckgerichteten Maßnahmen er die gebunkerten sechs Millionen Euro aus Studiengebühren verwenden wird. Dazu ist er gestern vom Düsseldorfer Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie aufgefordert worden. In dem Schreiben heißt es: "Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, muss eine Beitragsrückerstattung beziehungsweise Beitragssenkung in Erwägung gezogen werden."
Die Studierenden der Fachbereiche in Krefeld und Mönchengladbach bezahlen seit dem Wintersemester 2006/2007 pro Semester 500 Euro Studienbeiträge – das macht sechs Millionen Euro im Jahr, mithin zwölf Millionen Euro seit Einführung der Gebühren. Ausgegeben hatte die Hochschule davon aber nur weniger als die Hälfte. Die Hochschulleitung hatte den auf Halde ruhenden Überschuss damit begründet, dass man die Beiträge der Studierenden als eine Art Generationenvertrag bewerte, von dem zukünftige Studenten profitieren sollen.
Das Ministerium stellt klar: "Das ist falsch: Nach dem Studienbeitragsgesetzes sind die Einnahmen aus den Studienbeiträgen zweckgebunden für die Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen zu verwenden. Das Gesetz sieht vor, dass die Mittel grundsätzlich sofort auszugeben sind."
Vor einem Monat war Hermann Ostendorf schon einmal aus Düsseldorf gerügt worden, weil er die Studiengebühren nicht zweckgerichtet ausgegeben hatte. Nun droht das Ministerium: "Ihrem Bericht sehen wir mit Interesse entgegen. Sollte dieser den Grundsätzen nicht genügen, sehen wir uns gezwungen, rechtsaufsichtliche Maßnahmen zu prüfen."
Quelle: RP