Mönchengladbach (RP) 17 Jahre blieb das Verbrechen unentdeckt. Im Gefängnis kam es ans Licht. Da erzählte ein wegen sexuellen Kindesmissbrauchs Verurteilter, wie er seinen sechs Wochen alten Sohn ins Kissen drückte und so tötete.
In einem Mönchengladbacher Krankenhaus tötete der Vater vor 17 Jahren seinen sechs Wochen alten, schwer kranken Sohn. Gestern wurde er dafür verurteilt. RP-Foto: Bretz/Archiv
Im vergangenen Jahr entschloss sich der heute 39-Jährige, endlich reinen Tisch zu machen. Er offenbarte sich im Gefängnis einer Sozialarbeiterin und einer Psychologin.
„Ich habe über mein Leben nachgedacht. Da war so vieles falsch gelaufen“, erinnerte sich gestern der Mann auf der Anklagebank, der damals und noch immer eine längere Haftstrafe wegen sexuellen Kindesmissbrauchs verbüßt. Er sei völlig zusammengebrochen und habe nur noch daran gedacht, diese „Tat aufzuarbeiten“.
„Es war eine Kurzschlussreaktion“
Dann wiederholte der Witwer vor Gericht das Geständnis, das er bereits in der Gefängniszelle abgegeben hat. Am 6. November 1990 kam dessen Sohn im Mönchengladbacher Elisabeth-Krankenhaus zur Welt. „Er wurde tot geboren und wieder belebt“, so der 39-Jährige gestern. Der Säugling litt an einer Muskelerkrankung und habe eine Lebenserwartung von „maximal ein bis zwei Jahren“, hatten die Ärzte den Eltern damals gesagt. Das schwer kranke Kind musste mehrmals nach einem Herzstillstand wiederbelebt werden. „Lebensverlängernde Maßnahmen wollten wir ablehnen“, erinnerte sich der Vater.
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Was noch wichtig ist
Totschlag im minder schweren Fall In diesem Fall sieht der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor.
Totschlag im Regelfall Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bis zu 15 Jahren bestraft.
In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.
Am 17. Dezember 1990 war der Angeklagte mit dem Säugling allein im Krankenzimmer der Kinder-Intensivstation. „Da hatte ich diese Kurzschlussreaktion. Aber ich wollte dem Kind langes Leiden ersparen“, so der Täter gestern im Schwurgerichtssaal kaum vernehmbar. Er drückte das Köpfchen des kleinen Jungen nach unten in das Kissen und verließ anschließend den Raum.
Etwa 15 Minuten stand er mit seiner Frau vor dem Eingang des Krankenhauses. Dann betraten die Eltern erneut das Krankenzimmer und riefen die Schwester. Die Frau hob den leblosen Säugling aus dem Bettchen und informierte den Arzt. Eine Herzmassage blieb ohne Erfolg. Die Mediziner bescheinigten eine natürliche Todesursache. Es gab damals keinen Verdacht und keine Untersuchung.
Während einer Sozialtherapie in der Haft konnte der Täter nicht mehr schweigen. Nach dem späten Geständnis in der Justizvollzugsanstalt Willich klagte die Staatsanwaltschaft den vorbestraften Kindesvater wegen Totschlags im minder schweren Fall an. „Ich bin ein trockener Alkoholiker“, erklärte der Angeklagte und verwies dabei auf massive Probleme in der Vergangenheit. Vor fünf Jahren sei seine Frau durch einen Unfall ums Leben gekommen.
Gestern gab es für den 39-Jährigen die juristische Quittung für die Tat vor 17 Jahren. Die Mönchengladbacher Richter mussten eine achtjährige Haftstrafe, 2006 wegen sexuellen Kindesmissbrauchs verhängt, in das neue Urteil einbeziehen. Am Ende gab es eine Strafe von elf Jahren Haft, die der Angeklagte sofort akzeptierte.
Quelle: RP