Düsseldorf 3900 Euro Pension für 52-Jährigen

Düsseldorf · Der Krefelder Oberbürgermeister war elf Jahre im Amt.

Am 20. Oktober endet in NRW die Amtszeit für eine Vielzahl von Bürgermeistern und Oberbürgermeistern. Wer mindestens acht Jahre lang das kommunale Spitzenamt innegehabt hat, erhält eine "Sofort-Pension" von 35 Prozent seiner bisherigen Bezüge, sofern er mindestens 45 Jahre alt ist. Jedes weitere Jahr bringt ein Plus von 1,7 Prozent. Anwartschaften aus früheren Tätigkeiten im öffentlichen Dienst kommen hinzu.

Die Höhe von Gehalt und Pension hängt von der Größe der Kommune ab. In kleinen Gemeinden zwischen 10.000 und 20.000 Einwohnern liegt das monatliche Grundgehalt des Bürgermeisters bei 7004 Euro brutto; nach acht Dienstjahren ergibt sich eine Pension von 2451 Euro. In Großstädten über 500.000 Einwohnern wie Köln, Düsseldorf, Dortmund und Essen beträgt das Grundgehalt des OB 11.896 Euro; der Pensionsanspruch beträgt nach acht Amtsjahren rund 4200 Euro.

Die ausscheidenden Oberbürgermeister von Krefeld (222.000 Einwohner) und Oberhausen (209.000), Gregor Kathstede (52/CDU) und Klaus Wehling (68/SPD), die beide 2004 ins Amt gelangt sind, beziehen ein Grundgehalt nach Besoldungsgruppe B 9; das sind 9738 Euro. Für die elfjährige Dienstzeit steht ihnen nun eine Pensionszahlung von monatlich 3904 Euro brutto zu. In Neuss (151.000 Einwohner) erhält der ausscheidende Bürgermeister Herbert Napp für 16 Jahre Amtszeit eine Pension von rund 4730 Euro.

Für Wirbel sorgte im vergangenen Jahr der Fall des Düsseldorfer CDU-Oberbürgermeisters Dirk Elbers. Er hatte lediglich sechs Amtsjahre hinter sich, als er 2014 abgewählt wurde. Elbers konnte jedoch durchsetzen, dass seine frühere Tätigkeit im Immobilienbereich auf die OB-Amtszeit angerechnet wurde, so dass ihm die Mindestpension von 4200 Euro brutto im Monat zugesprochen werden konnte.

In Essen könnte der ausscheidende Oberbürgermeister Reinhard Paß (SPD) vor demselben Problem stehen, da auch er nur eine Amtszeit von sechs Jahren vorzuweisen hat. Die Prüfung habe aber "ergeben, dass ein Pensionsanspruch besteht", teilte die Stadt unserer Zeitung mit. "Mit Blick auf die Persönlichkeitsrechte" von Paß wurden aber keine Angaben dazu gemacht, wie die zwei fehlenden Jahre kompensiert werden könnten.

Der Bund der Steuerzahler NRW spricht schon lange von "Luxuspensionen". Aus den Fraktionen von SPD und Grünen ist vorgeschlagen worden, beim Ausscheiden lediglich ein auf zwei Jahre befristetes Übergangsgeld zu zahlen; die Pension sollte erst im Rentenalter einsetzen. NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) zeigt sich jedoch skeptisch und betont, das Spitzenamt müsse für Bewerber attraktiv bleiben. Ähnlich argumentiert der Landesvorsitzende des Deutschen Beamtenbundes (DBB), Roland Staude, der vor "Schnellschüssen" warnt.

(hüw)
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