Düsseldorf AfD-Paar darf trotz Hochzeit in zwei Landtagen sitzen

Düsseldorf · Frauke Petry und Marcus Pretzell müssen ihre landespolitischen Ambitionen wohl nicht vorzeitig beenden. Die juristische Einschätzung aus einem Bericht des ZDF-Magazins "Frontal 21" dürfte nicht haltbar sein. Der Sender hatte berichtet, das AfD-Paar müsse seinen Wohnsitz nach der Hochzeit aus rechtlichen Gründen zusammenlegen. Der Landesvorsitzende Pretzell wohnt in Bochum und will bei den NRW-Wahlen antreten, die Bundesvorsitzende Petry wohnt in Sachsen und ist Mitglied des dortigen Landtages. Wer in einen Landtag will, muss im selben Bundesland gemeldet sein. Nach dieser Logik dürfte also entweder Pretzell nicht in NRW kandidieren oder Petry verlöre ihr Mandat.

Gegen die Darstellung sprechen verschiedene Gründe. Zum einen werden weder Petry noch Pretzell in den kommenden Monaten den Wohnsitz wechseln, schon allein, weil sie sich einer entsprechenden Gefahr bewusst sein werden. Zum anderen ist die Interpretation, wonach der vom ZDF bemühte Paragraf 22 des Bundesmeldegesetzes einen verpflichtenden gemeinsamen Hauptwohnsitz für Ehepaare vorsieht, zweifelhaft. Heike Merten, Geschäftsführerin des Instituts für Parteienrecht an der Universität Düsseldorf, sagt: "Ein zwingender gemeinsamer Wohnsitz von Ehegatten ist mit Artikel 6 nur schwer vereinbar." Darin sind Ehe und Familie besonders vor staatlichen Eingriffen geschützt. Ein Wohnsitz-Zwang sei ein schwerwiegender Eingriff in diese Freiheitsrechte.

Die Polizei wird das Ehepaar nicht zwangsweise einer Wohnung zuführen und die Nachbarn nicht zum Anfertigen von Strichlisten darüber zwingen, wer wann in welcher Wohnung ist. Anfang April wird der Landeswahlausschuss über die Zulässigkeit der Parteilisten entscheiden. Bisher bescheinigt die Stadt Bochum Pretzell seine Wählbarkeit.

(her)
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