Köln Barbusig im Kölner Dom - Geldstrafe für Aktivistin

Köln · Ex-Femen-Aktivistin Josephine Witt (22), die während einer Weihnachtsmesse 2013 barbusig auf den Hauptaltar des Kölner Doms gesprungen war, ist auch in der Berufungsverhandlung schuldig gesprochen worden. Das Landgericht Köln verurteilte sie gestern wegen Störung der Religionsausübung zu einer Geldstrafe von 600 Euro und folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Witts Anwältin hatte zuvor dafür plädiert, es bei einer "gerichtlichen Standpauke" zu belassen.

Bereits im Dezember war Witt zu einer Geldstrafe von damals 1200 Euro verurteilt worden. Dagegen legte sie Berufung ein. Die junge Hamburgerin hatte während des Gottesdienstes am Ersten Weihnachtstag 2013 im Beisein von Kardinal Joachim Meisner Parolen gerufen - nur mit einem Slip bekleidet und der Aufschrift "I am god" (Ich bin Gott) auf dem Oberkörper.

(dpa)
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