Ahlen Bewährung für Bundeswehr-Ausbilder

Ahlen · Er soll einer Rekrutin während einer Feier übers Gesicht geleckt haben.

In einem Punkt waren sich fast alle Zeugen und der Angeklagte einig. Der Abschlussabend zum Ende der Grundausbildung sollte ein richtiger Kracher werden. Und so wurde dann gefeiert - mit viel Alkohol. Es war so wild, laut und heftig, dass der Wirt des Vereinslokals an einem Sportplatz in Ahlen seitdem nie wieder Soldaten-Feiern zulässt. "Was für eine Bande", sagte der 68-Jährige gestern im Zeugenstand vor dem Amtsgericht Ahlen aus.

Ob der Abend jetzt aus dem Ruder gelaufen war oder für so einen Gruppenabend alles ganz normal verlief, darüber gingen die Meinungen gestern vor Gericht auseinander. Aufgeflogen war das Ganze, weil die Polizei anrücken musste. Zwei Soldaten hatten sich gestritten, ein Messer war im Spiel. Daran war der angeklagte Ausbilder nicht beteiligt. Bei den anschließenden Ermittlungen durch den Kompaniechef der Westfalenkaserne aber kam ans Licht, was die Staatsanwaltschaft später zur Anklage bringt: Körperverletzung, Nötigung, Misshandlung und entwürdigende Behandlung von Untergebenen sowie Befehlsmissbrauch.

Zum Ende der gestrigen Beweisaufnahme steht für das Gericht fest: Einiges war nicht so, wie in der Anklage behauptet, an drei Punkten aber gibt es keine Zweifel. So soll der Ausbilder einer 18-jährigen Rekrutin über das Gesicht geleckt und sie zu seinem Eigentum erklärt haben. Einem Untergebenen boxte er in den Unterleib, von einem anderen forderte er unter entwürdigenden Bedingungen Entschuldigungen für sein Verhalten in der Grundausbildung. Das Gericht verurteilt ihn zu einer Haftstrafe von fünf Monaten, die auf Bewährung ausgesetzt wird. Dass er einen anderen Rekruten entwürdigend zur wilden Sauferei gezwungen hatte, dafür sah das Gericht keine Beweise. "Der Zeuge hat uns hier glaubhaft erzählt, dass er sich besaufen wollte", sagte die Richterin in der Urteilsbegründung. Der 19-jährige Soldat hatte ausgesagt, dass er bereits nach zwei Stunden nicht mehr aufnahmefähig gewesen sei. "Ich hatte Lust, mich zu betrinken. Das ging von mir aus. Mein Vorgesetzter hatte zwar den Vorschlag für ein Trinkspiel gemacht, ich habe das aber nicht als Befehl aufgefasst", sagte der Soldat am ersten Verhandlungstag aus.

Mit dem Urteil ging das Gericht deutlich über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus. Die hatte sich für eine Geldstrafe ausgesprochen. Der Verteidiger dagegen hatte auf Freispruch plädiert. Nach seiner Meinung haben sich die Zeugen alle eher unglaubwürdig präsentiert.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort