Büren/Karlsruhe BGH-Urteil: Gefängnis Büren entlässt Abschiebehäftlinge

Büren/Karlsruhe · Das einzige Abschiebegefängnis in NRW steht vor dem Aus. Nach dem Europäischen Gerichtshof hat auch der Bundesgerichtshof (BGH) die Unterbringung von Abschiebehäftlingen in normalen Gefängnissen für unzulässig erklärt. Von den zuletzt rund 30 Abschiebehäftlingen wurden sieben freigelassen, die in EU-Länder abgeschoben werden sollten. Die etwa 20 übrigen würden kurzfristig "in eine europarechtskonforme Abschiebehafteinrichtung in Berlin gebracht", teilte das NRW-Innenministerium mit.

In einem gestern veröffentlichten Beschluss zu einem Fall in NRW betonen die Karlsruher Richter, auch eine gesonderte Unterbringung von Abschiebehäftlingen auf einem normalen Gefängnisgelände entspreche nicht den europarechtlichen Vorgaben (AZ: V ZB 137/14 - Beschluss vom 25. Juli 2014). Geklagt hatte ein in der JVA Büren einsitzender Türke.

"Ich gehe davon aus, dass wir alle Abschiebehäftlinge freilassen, und zwar kurzfristig", sagte der Direktor der JVA Büren im Kreis Paderborn, Udo Wehrmeier. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes hatte bereits am Mittwoch der BGH geurteilt, dass Häftlinge vor der Abschiebung in ein EU-Land nicht mehr mit der pauschalen Begründung Fluchtgefahr eingesperrt werden dürften. Inzwischen seien alle sieben Bürener Häftlinge, die in EU-Länder abgeschoben werden sollen, freigelassen worden, sagte der JVA-Direktor.

Das Innenministerium will jetzt prüfen, wie es mit der JVA in Büren weitergehen könnte. "Für uns stand seit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs fest, dass es ein ,Weiter so' in Büren nicht geben wird", teilte Jäger mit.

(dpa)
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