Duisburg Bissiger Rottweiler wird eingeschläfert

Duisburg · Ein Gericht hat die Tötung des Hundes angeordnet. Er hatte ein Kind attackiert.

Rottweiler "Pascha", der in Duisburg ein zwei Jahre altes Mädchen gebissen hat, muss wegen mangelnder Beißhemmung eingeschläfert werden. Dies hat die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf gestern in einem Eilverfahren entschieden und damit den Antrag der Hundehalterin gegen die Anordnung der Stadt Duisburg abgelehnt.

Die Stadt hatte zuvor die Einschläferung des Hundes nach den Vorschriften des Landeshundegesetzes verfügt. Dagegen war die Halterin des Hundes vorgegangen. Doch das Gericht sah die Anordnung der Kammer als rechtmäßig an. Gegen den Beschluss besteht die Beschwerdemöglichkeit beim Oberverwaltungsgericht in Münster (Aktenzeichen: 18 L 2369/15).

Der 13 Monate alte Rottweiler hatte das Mädchen am 6. Juli fast totgebissen. "Von dem Tier geht eine erhebliche Gefahr aus", erklärte eine Stadtsprecherin. Das habe ein tierärztliches Gutachten ergeben. Dem Mädchen wurden bei der Attacke große Teile der Kopfhaut samt Haaren abgerissen, und es erlitt teils schwere Bisswunden an Ohren, Auge, Mund, Bauch und Beinen. Das Gericht ist zu dem Ergebnis gelangt, dass den Gefahren, die aufgrund dieses Vorfalls von dem Rottweiler ausgehen, nur mit einer Einschläferung begegnet werden könne. Bei dieser Einschätzung hat sich das Gericht auf das amtstierärztliche Gutachten gestützt. In diesem Gutachten wird dargelegt, dass der Rottweiler ein fehlgeleitetes und inadäquates Jagdverhalten sowie eine mangelnde Beißhemmung aufweist.

Der Hund hatte sich beim Ausführen durch eine Bekannte der Hundehalterin von der Leine gerissen und das Mädchen am Rheindeich in Duisburg angegriffen. Der Rottweiler wurde nach der Attacke dem Tierheim übergeben. Die Halterin wollte die Einschläferung ihres Hundes verhindern.

(RP)
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