Bonn Bonner Bombe: Ein Tritt machte den Sprengsatz unbrauchbar

Bonn · Nur glückliche Umstände haben vermutlich eine terroristische Bombenkatastrophe am Bonner Hauptbahnhof verhindert. Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass die Sprengstoffvorrichtung im Dezember 2012 explosionsfähig war. Nach Informationen des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" kam es wohl nur deshalb nicht zur Detonation, weil Passanten gegen die Sporttasche getreten hatten, in der der Sprengsatz versteckt war. Auf diese Weise sei wahrscheinlich der fragile Zündmechanismus beschädigt worden.

Fotos: Versuchter Bombenanschlag auf Bonner Hauptbahnhof
7 Bilder

Versuchter Bombenanschlag auf Bonner Hauptbahnhof

7 Bilder
Foto: dapd, Polizei

Der mutmaßliche Bombenleger, ein 26-jähriger radikal-islamischer Salafist aus Bonn, hatte nach "Focus"-Informationen bereits seit 2010 einen terroristischen Anschlag geplant. Das gehe aus der Anklage der Bundesanwaltschaft hervor, die das Magazin einsehen konnte. Bereits am Silvestertag 2010 habe der deutsche Konvertit in einer Mail angekündigt, die "Ungläubigen" würden bald "Blut weinen". Den Sprengstoffanschlag soll der 26-jährige Marco G. dann seit September 2011 ausgetüftelt haben.

Die in einer blauen Tasche versteckte Rohrbombe mit einem Gemisch aus Ammoniumnitrat und Nitromethan hätte nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft am 10. Dezember 2012 in der Mittagszeit auf dem belebten Bahnsteig 1 des Bonner Hauptbahnhofs explodieren sollen.

Bombenfund in Bonn - der brisante Tascheninhalt
8 Bilder

Bombenfund in Bonn - der brisante Tascheninhalt

8 Bilder

Der Salafist soll laut Bundesanwaltschaft auch den Impuls für das Mordkomplott gegen die Spitze der islamfeindlichen Partei "Pro NRW" gegeben haben. Ihm werden versuchter Mord und versuchte Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion vorgeworfen.

Generalbundesanwalt Harald Range hat außerdem drei weitere Männer im Alter von 24 bis 43 Jahren wegen Terrorverdachts angeklagt. Sie sollen mit Marco G. Attentate auf Mitglieder von "Pro NRW" geplant haben. Das Quartett muss sich demnächst wegen des Vorwurfs der Gründung einer terroristischen Vereinigung und Verabredung zum Mord vor dem OLG Düsseldorf verantworten.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort