Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts Lehrer kritisieren Kopftuch-Regelung

Düsseldorf · Der Gesetzesvorstoß, mit dem SPD, Grüne und CDU in NRW auf das Kopftuchurteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. März reagieren, stößt bei den Lehrerverbänden auf Kritik.

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Foto: AP

Das Gericht hatte entschieden, dass ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen nur dann zulässig sei, wenn dadurch eine konkrete Gefahr für den Schulfrieden ausgehe oder die staatliche Neutralität beeinträchtigt werden könne. Im NRW-Schulrecht (Paragraf 57, Absatz vier) gilt bislang ein Verbot von "Bekundungen", die geeignet sein könnten, den Frieden zu stören - gemeint ist das Kopftuch bei Lehrerinnen. Christliche Symbole sind dagegen bislang ausgenommen.

Die drei Parteien haben in ihrer Novelle den Paragrafen 57,4 kurzerhand gestrichen. Bei der Expertenanhörung im Landtag bekräftigte der Philologenverband seine Kritik an diesem Vorgehen. Dadurch komme die Bedeutung der christlichen und abendländischen Bildungs- und Kulturwerte nicht mehr angemessen zum Ausdruck. Ebenso wie der Philologenverband fordert auch die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft deutliche Nachbesserungen an dem Entwurf: "Es darf nicht der einzelnen Schule überlassen werden, darüber entscheiden zu müssen, ob der Schulfrieden durch das Tragen des Kopftuchs muslimischer Lehrerinnen gefährdet sein könnte." Diese schwerwiegende Entscheidung müsse stattdessen vom Gesetzgeber getroffen werden. Auch der Philologenverband ist der Ansicht, dass eine solche Einzelfallentscheidung die Schulen "völlig überfordern" würde.

(RP)
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