Nordrhein-Westfalen Dauercampern droht Verlust ihrer Plätze

Mülheim · Rund 30.000 Menschen leben in NRW permanent auf dem Campingplatz. Das verstößt gegen das Baurecht, wird aber geduldet. Das Land will diese Fälle nun prüfen. Platzbetreiber verlangen eine Anpassung der Rechtslage an die Realität.

 Ferdinand und Hannelore Küstner posieren auf dem Campingplatz "Entenfang" in Mülheim an der Ruhr (Nordrhein-Westfalen) vor ihrem Mobilheim. Sie haben es als Ernstwohnsitz angemeldet.

Ferdinand und Hannelore Küstner posieren auf dem Campingplatz "Entenfang" in Mülheim an der Ruhr (Nordrhein-Westfalen) vor ihrem Mobilheim. Sie haben es als Ernstwohnsitz angemeldet.

Foto: dpa, hka dbo

Hannelore (75) und Ferdinand Künstner (81) lieben ihren See direkt vor der Haustür. Seit 38 Jahren leben sie auf 40 Quadratmetern am Entenfang — einem Campingplatz zwischen Mülheim und Duisburg. Bis zu ihrem Lebensende wollen die beiden Rentner dort wohnen bleiben. Sie genießen die permanente Urlaubsstimmung, fernab vom Stress der Städte. Deshalb haben sie am Entenfang ganz offiziell ihren Erstwohnsitz angemeldet, wie rund 550 andere Camper.

Dauercampen verstößt gegen Baurecht

Dauerhaftes Wohnen auf Campingplätzen verstößt gegen das Baurecht, da die Plätze in Erholungsgebieten liegen, in denen eben das nicht gestattet ist. Seit Jahrzehnten wird das Dauerwohnen von vielen Kommunen in NRW toleriert. Jetzt greift das Land ein und will, dass sich die Kommunen verstärkt um dieses Problem kümmern. Mit der möglichen Folge, dass viele Dauercamper vielleicht ihr Paradies verlassen müssten.

Die Künstners sehen dem gelassen entgegen. Die Stadt Mülheim hat bereits die Erstwohnsitze festgestellt. "Das hatten wir alles schon, das beunruhigt uns nicht", sagt Ferdinand Künstner. Der Umzug auf den Campingplatz war damals eine bewusste Entscheidung. "Wir wollten Aussteiger spielen", erinnert sich Hannelore Künstner. Mehr als umgerechnet 30 000 Euro haben sie investiert, heute sieht ihr Zuhause so aus wie ein ganz normales deutsches Wohnzimmer. Gemütlich ist es, in den Ferien kommen die Enkelkinder zu Besuch und freuen sich über Urlaub mitten im Ruhrgebiet.

Dietmar Harsveldt betreibt sieben Campingplätze, darunter das Gelände in Mülheim und eine Anlage in Kamp-Lintfort. Rund 50 Prozent seiner Camper leben dauerhaft im Grünen. Rund 300.000 Menschen seien es bundesweit, etwa 30.000 in NRW. Der Fachverband der Freizeit- und Campingunternehmer NRW gibt deren Zahl mit 20.000 bis 25.000 an. Sie alle schätzen die gute Infrastruktur der Plätze, es gibt Läden, Restaurants, Schwimmbäder, Kinderspielplätze. "Soziale Gemeinschaft, Ruhe, Freiheit", nennt Harsveldt als wichtige Aspekte, weshalb Menschen sich für ein Leben auf dem Campingplatz entscheiden. Oft verkauften sie dafür ihr Haus in der Stadt und investierten in ein Camper-Häuschen. Harsveldt will nicht hinnehmen, dass dies nun bedroht sein soll.

"Ich bin bestrebt, den permanenten Konflikt endlich zu lösen", sagt er. Bisher hätten die Städte die Situation aktiv geduldet, auch weil sie davon profitierten. So klären laut Harsveldt viele Gemeinden das Problem, indem sie einen Pro-forma-Wohnsitz als erste Adresse akzeptieren und der Campingplatz als Zweitwohnsitz fungiert. "So bekommen die Städte ihre Schlüsselzuweisungen pro Bürger, greifen aber auch die Kaufkraft der Camper ab", sagt Harsveldt. Er geht von fünf Millionen Euro Kaufkraft pro Platz aus. Aus seiner Sicht müsse die Rechtslage aber an die Realität angepasst werden. Deshalb hat der Unternehmer eine Petition beim Bundestag eingereicht, um eine Änderung der Bauordnung zu bewirken. Er fordert eine Legalisierung der Erstwohnsitze und damit die Änderung von Paragraf 10 der Baunutzungsverordnung.

Dauercamper bangen um ihre Wohnsitze

Das Landesbauministerium hat die Bezirksregierungen angewiesen, zu prüfen, wo auf Campingplätzen gegen das Baurecht verstoßen wird. Nach eigenen Angaben haben drei von fünf Bezirksregierungen bereits damit begonnen, die Zahl der Betroffenen festzustellen. Das Bauministerium hat "die Behörden gebeten, in ihnen bekanntwerdenden Fällen die erforderlichen ordnungsbehördlichen Maßnahmen zu ergreifen", so Sprecher Bernhard Meier. Was das konkret bedeutet, will das Land den Behörden vor Ort überlassen. Allerdings gelte auch: Auch wer schon jahrelang auf einem Campingplatz wohne, habe nicht automatisch das Recht, dort wohnen zu bleiben.

In Kamp-Lintfort hat man schon entschieden. Dort stellte die Kommune mehr als 300 Erstwohnsitze fest und führte eine Stichtagsregelung ein: Wer seinen Wohnsitz vor dem 1. Januar 2011 auf dem Campingplatz angemeldet hat, darf bis zum Lebensende dort wohnen bleiben — vererben oder verkaufen ist ausgeschlossen. Für Harsveldt ist eine Stichtagsregelung keine dauerhafte Lösung. Natürlich will er auch seinen eigenen Betrieb erhalten. Ohne feste Mieter lohne es sich nicht, die Infrastruktur aufrechtzuerhalten. Zudem werben etwa niederländische Campingplätze um Dauercamper mit dem Hinweis auf einen möglichen Erstwohnsitz.

Wie es für die Künstners in Mülheim aussieht, ist noch nicht entschieden. Harsveldt vermutet, dass es auch dort auf eine Stichtagsregelung hinausläuft. Das Ehepaar könnte dann für immer am Entenfang wohnen bleiben, direkt am See.

(RP)
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