Karlsruhe "De Höhner" gewinnen vor Gericht gegen NPD

Karlsruhe · Die Kölner Karnevalsband "De Höhner" muss es nicht hinnehmen, dass ihre Lieder auf NPD-Wahlkampfveranstaltungen gespielt werden. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem gestern veröffentlichten Beschluss klargestellt und die Nichtzulassungsbeschwerde der NPD als unzulässig zurückgewiesen.

(AZ: I ZR 147/16) Hintergrund des Rechtsstreits war der Thüringer Landeswahlkampf im Jahr 2014. Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) hatte bei ihren Wahlkampfveranstaltungen auf Marktplätzen zwei Lieder der Band "De Höhner" gespielt: "Wenn nicht jetzt, wann dann" und "Jetzt geht's los". Für "De Höhner" (Kölsch für "Die Hühner") ging es nun gerichtlich los. Denn die Band wollte es nicht hinnehmen, dass die NPD ungefragt ihre Texte für Wahlkampfzwecke verwendet.

(epd)
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