Düsseldorf Der Unterschied zwischen Steuertrick und Steuerbetrug

Düsseldorf · Deutsche Behörden haben seit 2006 neun Datensätze mit Informationen über mutmaßliche Steuerstraftäter gekauft. Die Zahl der Bundesbürger, die deshalb mit Ermittlungen gegen sie rechnen müssen, ist inzwischen sechsstellig. Entsprechend groß ist die Nervosität der Betroffenen. Der Düsseldorfer Rechtsanwalt Simon-Alexander Zeidler ist auf Steuerstrafrecht spezialisiert und beantwortet die wichtigsten Fragen.

Sind Auslandskonten erlaubt?

Grundsätzlich ja. Das Geld, das dorthin gebracht wird, muss allerdings ordentlich versteuert worden sein. Größere Barbeträge, die über die Grenze gebracht werden, müssen beim Zoll angegeben werden.

Warum werden die Auslandskonten dann zum Problem?

Viele Anleger "vergessen" auch, die Kapitalerträge zu versteuern, die ihr Auslandsguthaben erwirtschaftet. Dazu gehören unter anderem Zinserträge und Dividenden.

Was droht den Betroffenen?

Wer auffliegt, muss den hinterzogenen Betrag plus sechs Prozent Zinsen pro Jahr nachzahlen. Hinzu kommt eine Strafe. Beim Strafmaß gilt die Faustregel: Ist der hinterzogene Betrag fünfstellig, bleibt es oft bei einer Geldstrafe. Ist er sechsstellig, droht eine Haftstrafe, die meist zur Bewährung ausgesetzt wird. Ist der Betrag siebenstellig, muss der Täter mit hoher Wahrscheinlichkeit tatsächlich ins Gefängnis.

Was sollten Betroffene tun?

Jeder mit problematischem Auslandsvermögen sollte von einem Rechtsanwalt oder einem Steuerberater die Chancen einer Selbstanzeige prüfen lassen. Sie kann das Strafmaß deutlich senken. Außerdem können Betroffene damit vermeiden, als vorbestraft zu gelten.

Lohnt eine Selbstanzeige noch?

Mangels Alternativen meistens ja. Voraussetzung ist, dass gegen den Betroffenen noch nicht ermittelt wird oder er zumindest mit Ermittlungen nicht rechnen musste. Gerade letzteres nachzuweisen wird immer schwieriger, weil die Medien inzwischen umfangreich über den starken Fahndungsdruck berichten. Ich beobachte, dass die Staatsanwaltschaften aus diesem Grund zunehmend Selbstanzeigen kritisch sehen. Ich halte die Beratung durch einen Fachmann auch deshalb in jedem Einzelfall für unausweichlich.

Droht mir auch eine Strafverfolgung, wenn ich gar kein Auslandskonto habe?

Die meisten Delikte werden bei der normalen Steuererklärung begangen. Viele manipulieren ihre beruflichen Ausgaben in die Höhe (etwa durch künstlich aufgeblähte Fahrtkosten zur Arbeit oder fingierte Rechnungen für das beruflich genutzte Arbeitszimmer) oder rechnen ihre Einkünfte unzulässig klein, etwa über verschwiegene Nebeneinkünfte. Beides reduziert auf illegale Weise das zu versteuernde Einkommen und wird ähnlich bestraft wie schwarze Auslands-Kapitalerträge. Grundsätzlich ist das Verschweigen von allen Einnahmen verboten, die besteuert werden müssen sowie jegliche Falscherklärung, die mir Steuerminderungseffekte beim Finanzamt verschafft.

Was ist mit der nicht angemeldeten Putzfrau?

Das ist eine andere Kategorie. Grundsätzlich hinterzieht zunächst die Putzfrau die Steuern, wenn sie ihr Honorar nicht angibt. Als Arbeitgeber mache ich mich unter Umständen der Beihilfe zur Steuerhinterziehung und der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen schuldig. Auch das kann vergleichbar unangenehm werden.

Gibt es auch legale Steuertricks?

Davon lebt eine ganze Ratgeber-Industrie. Wegen übergeordneter Interessen werden vom Gesetzgeber alle möglichen Geldanlagen steuerlich gefördert. Allerdings können Anlage-Objekte von minderer Qualität mehr Geld verbrennen, als der Anleger damit an Steuern spart. Was bringt der Steuervorteil, wenn er mit einer denkmalgeschützten Schrottimmobilie oder einem Tanker erkauft ist, der nur Verluste einfährt? Ein Klassiker ist die Vermietung einer Immobilie an ein nahes Familienmitglied. Ihm darf ein Drittel der üblichen Miete erlassen werden. Sind die Kreditzinsen gleichzeitig hoch, wird bei diesem Modell ein Verlust erwirtschaftet, der das zu versteuernde Einkommen senkt.

(tor)
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