Aachen Dienstverbot für JVA-Beamten nach Gefangenen-Flucht

Aachen · Der Justizvollzugsbeamte, dem ein verurteilter Vergewaltiger bei einem Brauhausbesuch in Köln entwischt ist, darf vorerst nicht in seinem Job arbeiten. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn wegen Gefangenenbefreiung.

Der Mann hatte nach Angaben des Verwaltungsgerichts Aachen gegen das sofortige Verbot der Dienstausübung geklagt. Das Gericht hielt das Arbeitsverbot für verhältnismäßig. Die Justizvollzugsanstalt habe nachvollziehbar dargelegt, dass sie kein Vertrauen mehr in die Tätigkeit des Mannes habe. Der Kläger hatte den verurteilten Vergewaltiger, der in Sicherungsverwahrung saß, bei einem Austausch in Köln begleitet. Beim Mittagessen war der Straftäter entkommen.

(dpa)
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