Essen/Düsseldorf Düsseldorf streicht 60 Flüchtlingen Taschengeld

Essen/Düsseldorf · Dem Land NRW steht eine Reihe massiver Auseinandersetzungen wegen der seit 6. August geltenden Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge bevor. Dies zeichnet sich ab, nachdem zwei Flüchtlinge beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bereits dagegen Klage eingereicht haben, dass sie aus ihrem Wohnort Essen wieder wegziehen sollen. Die Stadt Essen hat sie zu dem Wegzug aufgefordert, weil die Asylanträge der zwei Flüchtlinge in einem anderen Bundesland genehmigt worden waren - also müssen sie laut bundesweiter Rechtslage eigentlich noch drei Jahre dort bleiben.

Auch Düsseldorf setzt die Regel zunehmend um. So werden nach dem 6. August aus anderen Ländern hinzugezogene, anerkannte Flüchtlinge darauf hingewiesen, sie müssten die Stadt verlassen. Aus humanitären Gründen wurden die rund 60 Personen aber doch untergebracht und erhalten Verpflegung - das Taschengeld von in der Regel 143 Euro hat ihnen das Jobcenter aber gestrichen. "Über diesem Schritt ist Oberbürgermeister Geisel sicher informiert", heißt es im Presseamt.

Am radikalsten scheint Gelsenkirchen vorzugehen: Das Jobcenter hat auch Flüchtlinge aufgefordert, die Stadt wieder zu verlassen, die zwischen dem ersten Januar und 6. August hinzugezogen sind. Diese rückwirkende Anwendung der Regel wird vom Gesetz erlaubt. Nun sollen 2000 Personen wieder die Koffer packen. Einigen Flüchtlingen bezahlte das Jobcenter die Fahrkarten für den neuen Umzug - aber die kamen zurück, weil sie an ihrem bisherigen Wohnort keine Aufnahme fanden.

Die Organisation Pro Asyl kritisiert die Zwangsumzüge scharf. "Das widerspricht der Freizügigkeit im Grundgesetz", ergänzt Birgit Naujoks vom Flüchtlingsrat NRW. Besonders die rückwirkende Anwendung des Gesetzes sei "völlig falsch für die doch gewollte Integration", so Naujoks.

Nicht gut sieht das Land NRW bei dem Thema aus. Es wird wohl erst Ende des Jahres eine Verordnung vorlegen, wie die bundesweiten Vorgaben umgesetzt werden.

(rky)
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