Düsseldorf Dutzende "verrufene" Orte in NRW

Düsseldorf · In NRW ist Köln die Stadt mit den meisten gefährlichen Plätzen. Dies geht aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU hervor. Nach Angaben von NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) gelten aus Sicht der Polizei 13 Orte als "verrufen". Dabei handelt es sich laut Gesetz um Orte, wo die Polizei ohne konkreten Anlass Personen überprüfen kann.

"Wichtig ist: Es handelt sich nicht um sogenannte No-Go-Areas", sagte ein Sprecher des Innenministeriums und bestritt zugleich, dass es solche Gegenden in NRW gibt. "Die Definition als ,gefährlicher Ort' gibt der Polizei aber die Rechtsgrundlage, die Identität der Menschen festzustellen, die sich dort aufhalten", sagte der Ministeriumssprecher. Denn im Normalfall seien Bürger nicht verpflichtet, sich auszuweisen, wenn sie anlasslos danach gefragt würden, ergänzte ein Sprecher der Kölner Polizei. "So aber können wir sogar Platzverweise erteilen", sagte er. Wenn eine Person sage, sie habe keinen Ausweis dabei, dürfe die Polizei sie an diesen Orten auch festhalten und durchsuchen. "Wir müssen nicht warten, bis es zu Straftaten kommt."

Insgesamt wurden im März 2017 von der Polizei 25 Orte genannt, die als gefährlich gelten. Doch nicht alle Polizeistellen machten Angaben. Duisburg etwa fehlt in der Liste. In Köln zählen nach Angaben der Kölner Polizei dazu der Bahnhofsvorplatz am Hauptbahnhof, der Ebertplatz in der Innenstadt, das Görlinger Zentrum in Köln-Bocklemünd oder die Kölner Ringe, die Feierwütige aus der Region anziehen und an denen es vor allem an den Wochenenden turbulent zugeht. In Wuppertal gelten der Berliner Platz und das Areal rund um den Bahnhof Oberbarmen als "gefährlich". In Aachen wurde eine Zeitlang das Ostviertel laut Polizeidefinition als "gefährlich" eingestuft, in der jüngsten Abfrage im März 2017 allerdings nicht mehr. Auch das Maghreb-Viertel in Düsseldorf wird bei der Polizei nicht mehr als "verrufener Ort" geführt. Welche dazu zählen, legen die einzelnen Polizeistellen im Prinzip selbst fest. Sie müssen dies aber im Zweifel vor Gericht belegen, falls sich jemand gegen die Kontrolle wehrt.

(RP)
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