Düsseldorf E-Bikes ab April in Bus und Bahn erlaubt

Düsseldorf · Ab 1. April dürfen in Nordrhein-Westfalen die Benutzer von Bahnen, Bussen und Nahverkehrszügen ihr E-Bike oder Pedelec mitnehmen. Bisher war dies nur bei "klassischen" Fahrrädern erlaubt; elektrobetriebene Fahrräder waren dagegen grundsätzlich vom Transport ausgeschlossen. Auch der Transport von Tandems in Zügen ist möglich.

In Nahverkehrszügen dürfen künftig auch übergroße Fahrräder (zum Beispiel Tandems) mitgeführt werden. Schwerbehinderte können übergroße Fahrräder dagegen sowohl in Bussen als auch in U-Bahnen und Straßenbahnen mitnehmen.

Die Neuregelung ist am Runden Tisch unter Beteiligung des NRW-Verkehrsministeriums und aller Verkehrsverbünde und -gemeinschaften getroffen worden. Vertreter von Fahrrad-, Behinderten- und Fahrgastverbänden waren eingebunden.

"Wir freuen uns, dass wir zusammen mit den verschiedenen Interessenvertretern eine tragfähige Lösung gefunden haben", sagte der Leiter des Kompetenzcenters Marketing NRW, Klaus Vollmer. Nach Angaben eines Sprechers wird das Ticket für die E-Bikes und Pedelecs genauso viel kosten wie für herkömmliche Fahrräder. Allerdings sei der Transport nur dann möglich, wenn die Platzverhältnisse dies zulassen. Einen Rechtsanspruch auf Beförderung gebe es nicht. Zudem hätten weiterhin Menschen mit Behinderung sowie Kinderwagen Vorrang beim Transport.

2013: ADAC testet Pedelecs
14 Bilder

2013: ADAC testet Pedelecs

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Der Verkehrsexperte der SPD-Landtagsfraktion, Reiner Breuer (Neuss), begrüßte die Neuregelung: "Sie steigert die Attraktivität unseres öffentlichen Personennahverkehrs, fördert die E-Mobilität und kommt den Belangen behinderter Menschen im Nahverkehr entgegen."

(RP)
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