Educon-Angestellte wehrt sich gegen Kündigung

Vier Wochen nach einem ursprünglichen Verhandlungstermin will das Landesarbeitsgericht morgen (Di, 15.2., 12.30 Uhr, Saal 103) den Kündigungsprozess um eine Educon-Gruppenleiterin neu aufrollen. Die Frau war vor rund einem Jahr entlassen worden, weil sie von Misshandlungen ihrer Mitarbeiter an autistischen und verhaltensauffälligen Kindern gewusst, aber die Geschäftsleitung nicht rechtzeitig informiert habe. Doch in erster Instanz hatte das Arbeitsgericht die Kündigung aufgehoben. Jetzt will ihr Arbeitgeber die Entlassung in zweiter Instanz durchsetzen.

Mit der Kündigung von 17 Mitarbeitern hatte die Graf-Recke-Stiftung als Träger der Educon ab Mitte 2008 auf die Misshandlungsaffäre reagiert. Auch die Psychologin, die seit 1993 dort tätig war, sollte damals gehen. Parallel untersuchte die Staatsanwaltschaft, ob und durch wen es bei der Betreuung autistischer und verhaltensauffälliger Kinder bis Mai 2008 zu massiven Übergriffen auf die Kinder gekommen war. Als gesichert gilt bisher lediglich, dass die entlassene Gruppenleiterin an keiner Misshandlung beteiligt war.

Die Geschäftsleitung will sie aber trotzdem loswerden. Die leitende Psychologin habe nämlich – so der Vorwurf – ihre rund 40 Mitarbeiter in den insgesamt fünf Wohngruppen geschützt, indem sie die Geschäftsleitung nicht rechtzeitig über die Vorwürfe informiert habe. Doch dafür sah das Arbeitsgericht im April 2010 keine Beweise und hob den Rausschmiss der Frau auf. Es könne nicht festgestellt werden, so das Urteil, dass die Gruppenleiterin schon vor ihrem Alarm an die Geschäftsleitung von den Vorgängen und Vorwürfen gewusst habe.

Der Arbeitgeber pocht dennoch auf die Entlassung der Gruppenleiterin, zieht deshalb in der Berufung jetzt vor das Landesarbeitsgericht. Bei der Verhandlung wird es wohl nicht um Details der Übergriffe auf die damals betreuten Kinder gehen, sondern lediglich darum, wann die Gruppenleiterin davon erfahren und wann sie ihre Vorgesetzten informiert hat.

(RP)
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