Dortmund/Essen Essener Jungen-Mord von 1985 wird neu aufgerollt

Dortmund/Essen · 31 Jahre nach dem Mord an einem sieben Jahre alten Jungen in Essen wird der Prozess gegen einen damals verurteilten minderbegabten jungen Mann neu aufgerollt. Das hat das Landgericht Dortmund mitgeteilt. Der inzwischen 52 Jahre alte Verurteilte wurde jetzt aus dem Maßregelvollzug entlassen. Grund ist ein vor Jahren aufgetauchtes Geständnis eines weiteren Mannes. Gegen ihn ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft Essen. Es könnte damit zu zwei Prozessen kommen. Der Anwalt des 52-Jährigen sagte, dass sich in der bundesdeutschen Nachkriegsgeschichte noch nie jemand so lange unschuldig in Unfreiheit befunden habe.

Das Kind war im April 1985 von einem Spielplatz entführt und in einem Waldstück erwürgt aufgefunden worden, nur rund 300 Meter von seinem Zuhause entfernt. Der damals 21-Jährige hatte in Anhörungen die Tat zugegeben, in der Verhandlung im Jahr darauf eine Beteiligung aber bestritten. Auf Anordnung des Landgerichts Essen wurde er trotz des Widerrufs wegen eines im Zustand der Schuldunfähigkeit begangenen Mordes in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Gutachter überprüften jedes Jahr seinen Geisteszustand und befanden, dass der Verurteilte nicht therapierbar und damit eine Gefahr für die Gesellschaft sei. Er blieb weiter in der Psychiatrie.

1997 tauchte dann das Geständnis des anderen Mannes auf. Für ein Wiederaufnahmeverfahren habe es damals wohl nicht ausgereicht, hieß es bei der Staatsanwaltschaft Essen. 2013 beantragte dann ein neuer Anwalt des Verurteilten die Wiederaufnahme. Zunächst lehnte das dafür zuständige Dortmunder Gericht ab. Vor einem Jahr wies dann das Oberlandesgericht Hamm die Dortmunder Richter an, eine Wiederaufnahme zu prüfen. Sie sollten herausfinden, ob das Geständnis, wenn es schon 1986 vorgelegen hätte, etwas an der Essener Gerichtsentscheidung geändert hätte. In der nicht-öffentlichen Prüfung wurde auch der zweite Mann als Zeuge befragt. Ein Termin für das Wiederaufnahmeverfahren steht noch nicht fest.

Der freigelassene 52-Jährige lebt nun vorübergehend in einer speziellen Einrichtung für Straftäter mit psychischen Problemen. Davon, ihn trotz einer noch im vergangenen Jahr bescheinigten Gefährlichkeit wieder in der geschlossenen Psychiatrie unterzubringen, ist nicht mehr die Rede.

(dpa)
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