Düsseldorf EuGH stützt NRW im Streit um Holzlieferungen

Düsseldorf · Im jahrelangen Streit um Holzlieferungen aus NRW zeichnet sich eine Niederlage des österreichischen Klausner-Konzerns ab. Er erhebt gegen das Land Forderungen in Höhe von rund 120 Millionen Euro wegen nicht gelieferten Holzes. Die gestrige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg gibt jedoch der Landesregierung Auftrieb.

Rückblende: Nach dem Orkan "Kyrill" 2007 hatte das damals von Eckhard Uhlenberg (CDU) geleitete NRW-Umweltministerium einen Vertrag mit Klausner abgeschlossen. Der Konzern verpflichtete sich, Sturmholz aufzukaufen, und das Land sagte zu, bis 2014 jährlich 500.000 Festmeter Holz an Klausner zu liefern. Schon damals wurde in NRW eingewandt, dass so viel Holz in den staatlichen Wäldern nicht geschlagen werden könne.

Nachdem Klausner in Schwierigkeiten geraten war, stellte das Land 2009 die Holzlieferungen ein und kündigte den Vertrag - mündlich. Das Unternehmen pochte jedoch auf Vertragserfüllung und klagte gegen das Land. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm gab dem Konzern recht, der daraufhin Schadenersatz in Höhe von 54,2 Millionen Euro sowie eine Nachlieferung über 1,5 Millionen Festmeter Fichtenstammholz verlangte; der Streitwert beläuft sich damit auf 120 Millionen Euro.

Das mit der Klausner-Klage befasste Landgericht Münster wertete den umstrittenen Vertrag von 2007 jedoch als nicht genehmigte staatliche Beihilfe. Es setzte deswegen das Verfahren aus und rief den EuGH mit der Frage an, ob das EU-Beihilferecht rechtskräftige Urteile (in diesem Fall das Urteil des OLG Hamm) außer Kraft setzen kann. Dies hat der EuGH jetzt bestätigt.

Zwar muss noch die EU-Kommission darüber entscheiden, ob es sich um eine (unzulässige) Beihilfe handelt, aber das scheint nur noch eine Formsache zu sein. NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) sieht sich durch den EuGH in seiner Meinung bestätigt und spricht von einem wichtigen Etappenziel. Die "Altlast" von Uhlenberg stelle ein "unkalkulierbares finanzielles Risiko für die Steuerzahler" dar.

(hüw)
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