ANZEIGE Bafög und Kindergeld Finanzielle Hilfen für Auszubildende

Geld ist bei Auszubildenden oftmals knapp. In einigen Fällen können Auszubildende jedoch finanzielle Unterstützung bekommen.

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

Wer wegen der Ausbildung zu Hause ausziehen muss, weil etwa der Lehrbetrieb zu weit entfernt ist, kann BAB beantragen. Der Zuschuss beträgt bis zu 584 Euro im Monat, sagt Florian Haggenmiller vom Deutschen Gewerkschaftsbund.

Antragsvoraussetzungen sind etwa, dass es für den Jugendlichen die erste Ausbildung ist, dass sie staatlich anerkannt ist und dass die Eltern unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegen. Möglich ist es im Rahmen der BAB weiter, sich Fahrtkosten erstatten zu lassen.

Bafög

Beim Thema Bafög denken die meisten an Studenten. Doch Auszubildende haben unter Umständen ebenfalls Anspruch darauf. Das ist etwa der Fall, wenn sie eine Ausbildung an Berufsfachschulen machen. Ein Antrag ist beim Amt für Ausbildungsförderung zu stellen, sagt Paul Ebsen von der Bundesarbeitsagentur.

Kindergeld auszahlen lassen

Wenn die Eltern keinen Unterhalt zahlen, können sich Auszubildende unter Umständen ihr Kindergeld direkt auszahlen lassen. Voraussetzung ist, dass sie überhaupt noch Kindergeld beziehen und nicht mehr zu Hause wohnen.

Ein entsprechender Antrag ist bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zu stellen, erklärt Haggenmiller. Bevor Auszubildende einen entsprechenden Antrag einreichen, sollten sie jedoch zunächst mit den Eltern klären, ob sie das Kindergeld nicht überweisen können.

(DPA-TMN)
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