Jens Gartung, Partner und Fachanwalt für Erbrecht Rätselraten beim Testament vermeiden

Jens Gartung, Partner und Fachanwalt für Erbrecht in der Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei Schröder Fischer, berichtet über die Bedeutung einer frühzeitigen professionellen Beratung bei der Testamentsgestaltung.

 Damit es am Ende nicht zu Missverständnissen kommt, empfehlen Juristen, ein rechtlich sicheres Testament aufzusetzen.

Damit es am Ende nicht zu Missverständnissen kommt, empfehlen Juristen, ein rechtlich sicheres Testament aufzusetzen.

Foto: Thinkstock/GuidoVrola

Mehr denn je wird dieser Tage in Deutschland über das Thema Erben und Vererben diskutiert, denn es steht eine Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftsteuergesetzes beim Bundesverfassungsgericht an. Das sei aber kein Grund zur Sorge, betont Jens Gartung, Partner und Fachanwalt für Erbrecht in der Düsseldorfer Rechtsanwaltskanzlei Schröder Fischer. "Vermutlich wird sich das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vor allem auf die steuerliche Gestaltung bei Unternehmensübergaben beziehen. Und selbst wenn auch andere Punkte, die momentan günstig für Erben sind, verfassungswidrig sein sollten, ist durch die Übergangsfrist bis zur Verabschiedung des korrigierten Gesetzes noch immer ausreichend Zeit, gestaltend tätig zu werden."

Zumal sich die allermeisten Bundesbürger ohnehin keine Sorgen über eine Steuerlast im Erbfall machen müssen: "Durch die Freibeträge von 500 000 Euro für den Ehegatten beziehungsweise eingetragenen Lebenspartner sowie jeweils 400 000 Euro für leibliche und Adoptivkinder kann ein Vater von zwei Kindern 1,3 Millionen Euro steuerfrei vererben. Bei den meisten Familien in Deutschland geht es aber gar nicht um solch durchaus hohe Summen", rechnet der Fachmann vor.

Das heißt aber gleichzeitig nicht, dass der Erbfall nicht frühzeitig vorbereitet werden sollte. "Ein professionelles Testament ist notwendig, um Rätselraten über den tatsächlichen Willen des Verstorbenen zu vermeiden. Das fängt schon bei Begrifflichkeiten an. Spricht ein Erblasser in seinem Testament von einem Vermächtnis, bezieht sich das nur auf einen Vermögensgegenstand, und im Gegensatz zum Erbe wird der so Begünstigte auch nicht Rechtsnachfolger", warnt Jens Gartung. Solche Probleme können durch die juristische Beratung bei der Testamentsgestaltung vermieden werden. Besser sei es, das Testament von vorneherein im Austausch mit einem Fachmann zu gestalten. Dieser wisse, auf was es ankommt. Damit verhindere man, dass nach dem Tod der vermeintliche Wille erst durch Rechtsanwälte ermittelt werden müsse. Denn nur sehr selten komme dabei das heraus, was sich der Erblasser vorgestellt habe.

Für Gartung ist es der beste Weg, wenn ein Mensch erst einmal seine Gedanken für sein Testament zusammenfasst und dann mit dieser Fassung das Beratungsgespräch mit einem Fachanwalt für Erbrecht sucht. "Gemeinsam wird dann ein rechtlich sicheres Testament entwickelt, das genau die Dinge unzweifelhaft aussagt, die gewollt sind", erörtert Gartung. Der Jurist weiß auch, wie das Testament formal korrekt auszusehen hat - das verhindert eine spätere Anfechtung durch Erben, die sich womöglich nicht genügend bedacht fühlen.

Für den Fall, dass der Ehepartner erst einmal das ganze Erbe erhalten soll, gibt es das sogenannte Berliner Testament. Als solches bezeichnet man ein gemeinschaftliches Testament von Ehepartnern oder Lebenspartnern, in dem diese sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und bestimmen, dass mit dem Tod des zuletzt Verstorbenen der Nachlass an einen Dritten fallen soll. Das ist insofern wichtig zu beachten, als dass in vielen Familien die interne Regelung besteht, dass Mutter oder Vater beim Tod des jeweils anderen alles bekommen und die Kinder einfach verzichten. "Das funktioniert aber nicht, denn in der Sekunde des Todes tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Die Kinder müssen der Mutter oder dem Vater ihren Anteil dann schenken, denn wenn sie ausschlagen, ist der nächste Begünstigte in der gesetzlichen Reihe am Zug", warnt Gartung. Er kennt solche Fälle aus seiner Beratungspraxis.

Der Rechtsanwalt verweist auch noch auf einen anderen Bereich der Vorsorge. "Bei Unternehmern und Freiberuflern, aber auch bei Menschen, die ein großes Erbe erwarten, ist ein Ehevertrag sehr sinnvoll. Er schließt im Scheidungsfalle eine Teilung des Vermögens des einen Partners aus, denn das kann bei Firmenwerten dazu führen, dass ein Unternehmen verkauft werden muss, um den Partner auszuzahlen." Jens Gartung rät deshalb gerade diesen Gruppen dazu, sich frühzeitig um einen Ehevertrag zu kümmern - und am besten in einem Zuge das Testament aufzusetzen.

(RP)
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