ANZEIGE Wer Dach-Wartungspflicht vernachlässigt, zahlt bei Schäden selbst Da gibt es was obendrauf

Die Klimaveränderung hat uns dieses Jahr schon kalt erwischt - Wetterextreme wie Sturm, Starkregen oder auch heftige Hagelschauer geben uns richtig was aufs Dach.

Und auch wenn wir in unserer Region bisher noch glimpflich davongekommen sind, kann es uns jeden Tag erwischen. Immobilienbesitzer sollten deshalb unbedingt daran denken, dass sie gegenüber ihrer Versicherung eine Dach-Wartungspflicht nachweisen müssen.

Claus Schuster, Inhaber von "Köbke Bedachungen" in Halzenberg: "Wir haben in der Region viele Dächer, die 30 oder 40 Jahr alt sind und wo noch nie jemand nach Mängeln geguckt hat." Der Dachdeckermeister weiß, dass das unangenehme Folgen haben kann. "Immer öfter schicken die Versicherer Gutachter raus, die den Schaden kontrollieren."

Aufgrund der Schadenshäufungen fordern die Gebäudeversicherungen inzwischen von Geschädigten den Nachweis einer regelmäßigen Dachwartung. Und diese Forderung ist nach geltender höchstrichterlicher Rechtsprechung rechtens.

Schon in den 1990er Jahren entschied der Bundesgerichtshof entsprechend. Hausbesitzer und Hausverwaltungen müssen dieser Dach-Wartungspflicht nachkommen, ansonsten müssen sie mit spürbaren Kürzungen bei der Schadensregulierung rechnen. Gleiches gilt für Eigenheimbesitzer, die nach März 2011 neu gebaut oder ihr Dach neu gedeckt haben.

Mit diesem Stichtag wurden windsogsichernde Maßnahmen verbindlich vorgeschrieben. Der Hintergrund: Die Erfahrung von Dach-Experten und Versicherungen zeigt, dass zahlreiche Unwetterschäden ihren Anfang bei kleinen Mängeln am Dach haben.

"Und gerade diese Mängel werden bei einer regelmäßigen Dachwartung aufgespürt und behoben", erklärt Claus Schuster. Dabei kann der Umfang der Wartung ebenso individuell vereinbart werden, wie ein Kostenlimit für sofort auszuführende Reparaturen, die sich meist auf die Beseitigung der kleinen, aber folgeträchtigen Mängel beschränken.

Regressansprüche

Im Rahmen der regelmäßigen Dachwartung kann der Dachdecker-Innungsbetrieb gleich Dachrinnen und Fallrohre von Laub und Astresten befreien, um die zuverlässige Abführung des Niederschlags zu gewährleisten.

Und: Die Belastung der Haushaltskasse für die Dachwartung ist in jedem Fall geringer, als die zu erwartenden Abzüge im Schadensfall. Darüber hinaus kann die nachgewiesene Dachwartung vor Regressansprüchen Dritter schützen. Und nicht zuletzt wird der Wert der Immobilie durch die regelmäßige Überprüfung des wichtigsten Bauteils des Hauses erhalten.

(RP)
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