Gelsenkirchen/ Herne Gericht verbietet Rockerkutten auf Cranger Kirmes
Gelsenkirchen/ Herne · Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat am Montag ein Verbot der Stadt Herne bestätigt, das das Tragen von Rockerkutten auf der Cranger Kirmes verbietet.
Ein Mitglied der "Freeway Riders" hatte Ende Juli gegen die Ordnungsverfügung der Stadt Herne Beschwerde eingelegt. Er sah sich durch das Kuttenverbot in seinen Freiheitsrechten und seinen allgemeinen Persönlichkeitsrechten beschränkt. Zudem fühlte sich der Rocker durch die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs gestärkt, der ein NRW-weites, generelles Kuttenverbot gekippt hatte.
Zur Begründung erklärte das Gericht am Montag, dass das Tragen von Rockerkutten zwar nicht generell verboten ist. Die von der Stadt Herne angenommene Gefahr, das Verhalten der Mitglieder von Motorradclubs - insbesondere die durch das Tragen der "Kutten" beabsichtigte Machtdemonstration, Revierverteidigung und Provokation verfeindeter Motorradgangs - könne zu Gewaltausbrüchen führen, könne aber die öffentliche Sicherheit auf der Kirmes bedrohen.
Der Sicherheitsaspekt überwiege schließlich das Interesse des Antragstellers am Tragen seiner Motorradkleidung deutlich.