Düsseldorf Gericht: 200-Kilo-Mann muss weiter abspecken

Düsseldorf · Per Vergleich hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf gestern den Prozess um den Rauswurf eines 200-Kilo-Mannes beendet, der wegen seines Gewichts von seinem Arbeitgeber als nicht mehr tragbar entlassen werden sollte. Der Tief- und Gartenbaubetrieb hatte moniert, der seit 30 Jahren dort tätige 48-Jährige sei zu dick, um auf Leitern zu steigen, die nur für 150 Kilo ausgelegt seien. Auch sei neben ihm auf Frontsitzen eines Klein-Lkw, wo sonst drei Personen sitzen, nur noch Platz für einen Kollegen. Ein Lkw-Trittbrett sei unter ihm sogar weggebrochen, beim Aushub von Erde würde die Grabenkante wegbrechen, sobald dieser Mitarbeiter daneben stehe. Und Arbeits- oder Schutzkleidung sei in seiner Größe kaum zu finden.

Trotzdem hat sich der Betrieb gestern bereit erklärt, den 1,94 Meter großen Mann weiter zu beschäftigen und auf die Kündigung zu verzichten. Immerhin hat der Kläger, der unter Adipositas (Fettleibigkeit) leidet, in einer Kur innerhalb von sieben Wochen jetzt rund zwölf Kilo abgespeckt. Auch versprach er, der Firma alle drei Monate ein ärztliches Kurzattest über Gewicht und Gesundheitszustand vorzulegen.

Im Gegenzug ließ der 48-Jährige seine Forderung nach 6000 Euro Entschädigung fallen, die er wegen Diskriminierung verlangt hatte. Diesen Betrag hatte schon das Arbeitsgericht in erster Instanz verweigert, hatte den Rausschmiss des Klägers allerdings für unwirksam erklärt, da die Firma nicht belegt habe, ob er die Arbeiten wirklich nicht mehr ausführen könne.

(wuk)
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