Von Krefeld bis Dormagen Gericht entscheidet über umstrittene Co-Pipeline

Münster · Eine bereits gebaute Kohlenmonoxid-Pipeline der Bayer AG zwischen Krefeld und Dormagen beschäftigt am Donnerstag das Oberverwaltungsgericht in Münster. Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte im Februar 2007 dem Bau und Betrieb der 67 Kilometer langen Gas-Leitung zugestimmt.

 Gegner der 67 Kilometer langen Kohlenmonoxid-Leitung trafen sich schon öfter am "Anti-Pipeline-Mahnmal" in Monheim. Erwin Schumacher (l.) und Dieter Donner (3.v.l.) werden heute auch im Gerichtssaal in Münster sitzen.

Gegner der 67 Kilometer langen Kohlenmonoxid-Leitung trafen sich schon öfter am "Anti-Pipeline-Mahnmal" in Monheim. Erwin Schumacher (l.) und Dieter Donner (3.v.l.) werden heute auch im Gerichtssaal in Münster sitzen.

Foto: rm-

Dagegen hatten Anwohner aus Monheim und Leichlingen am Verwaltungsgericht Düsseldorf geklagt und zum Teil im Mai 2011 Recht bekommen. Größtenteils verläuft die Leitung auf der rechten Rheinseite, sie unterquert an zwei Stellen den Rhein, ist aber noch nicht in Betrieb.

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte einen Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung zwar als rechtswidrig eingestuft, ihn aber nicht aufgehoben. Die festgestellten Mängel in Bezug auf die Erdbebensicherheit sind nach Ansicht der Richter behebbar. Die Kläger und Anwohner sind nicht einverstanden und wollen in Münster ihr eigentliches Ziel erreichen: das Aus für den Planfeststellungsbeschluss. Nach Auskunft eines Gerichtssprechers soll nach der mündlichen Verhandlung am Donnerstag ein Urteil verkündet werden.

Das Land und die Bayer AG halten an der Erdbebensicherheit der Pipeline fest. Grundlage für die Entscheidung der Bezirksregierung Düsseldorf ist das Rohrleitungsgesetz vom 21. März 2006, das vom NRW-Landtag verabschiedet wurde und Enteignungen zur Folge hatte.

Das Gericht in Münster konzentriert sich auf drei umstrittene Punkte: Ist der Verlauf der Pipeline in Ordnung, ist die Sicherheit gewährleistet und dient das Projekt dem Allgemeinwohl? Zuletzt hatte das Unternehmen eine Planänderung beantragt, gegen die es 24.000 Widersprüche gegeben hatte.

Die Rohrleitung dient nach Meinung der Kritiker allein der Gewinnmaximierung der Bayer AG. Das Kohlenmonoxid könne da hergestellt werden, wo es später auch gebraucht wird, und nicht an einer zentralen Stelle, sagen Gegner des Projekts. Die Bayer AG verweist auf Wettbewerbsnachteile, wenn sie die Pipeline nicht betreiben darf.

(dpa)
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